Änderungungen der EU-Fluggastrechte?
05.06.2025
Die EU-Verkehrsminister diskutieren über Veränderungen der Fluggastrechte. Somit könnten Flugreisende in Zukunft seltener bei Verspätungen entschädigt werden.
Die Fluggastrechteverordnung
Seit dem Jahr 2005 sind die Fluggastrechte durch die EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt und regeln die Entschädigung von Passagieren, die von Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Überbuchungen betroffen sind. Somit besteht aktuell ein Entschädigungsanspruch, wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird oder Passagiere mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen. Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätungen richtet sich nach der gesamten Flugstrecke einer Buchung. Bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km haben Passagier Anspruch auf 250 €, bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km 400 € pro Passagier und bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 km 600 € pro Passagier.
Was soll verändert werden?
Viele Airlines sowie die EU-Kommission wollen die Anzahl der Stunden der Verspätung erhöhen, sodass Passagiere seltener entschädigt werden müssen. Aus den mindestens drei Stunden Verspätungen sollen künftig fünf Stunden Verspätung gemacht werden, wobei es bei Langstreckenflügen noch mehr werden könnte. Eine Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen, die EU-Verkehrsminister beraten am Donnerstag, 05.06. darüber.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Reform sieht vor, die Höhe der Entschädigung künftig abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung zu machen. Somit sollen Fluggäste 250 Euro ab fünf Stunden Verspätung erhalten (bis 3.500 km). Für Flüge über 3.500 Kilometer innerhalb der EU oder über 6.000 Kilometer außerhalb der EU sind 400 Euro ab neun Stunden Verspätung vorgesehen. Bei einer Verspätung von zwölf Stunden oder mehr auf Strecken über 6.000 Kilometer sollen Fluggäste 600 Euro erhalten.
Was ist der Grund für eine neue Reform?
Ein Grund für die geplanten Änderungen sei laut EU-Kommission auch im Interesse der Flugpassagiere: Durch die Anhebung der Schwelle für Entschädigungsansprüche soll ein Anreiz für Airlines geschaffen werden, Flüge dennoch durchzuführen, anstatt sie zu annullieren. Verbraucherschützer argumentieren jedoch, dass rund 85 % der Fluggäste ihren Anspruch auf Entschädigung so verlieren. Sollte der Reformvorschlag jedoch umgesetzt werden, muss er noch mit dem EU-Parlament verhandelt werden. Die Verhandlungen dafür würden erst im Herbst beginnen.