Aetna-Ausbruch auf Sizilien: Warnstufe fuer Luftverkehr auf Rot gesetzt

Ein neuer Ausbruch des Vulkans Aetna auf Sizilien sorgt fuer Aufsehen

Der Vulkan Aetna auf der italienischen Insel Sizilien ist wieder aktiv geworden und spuckt Lava sowie Asche. Die Warnstufe fuer den Luftverkehr wurde auf Rot angehoben, was auch fuer Reisende relevant ist, die Fluege in die Region planen oder dort unterwegs sind.

Was ist passiert?

  • Der Vulkan Aetna zeigt Dutzende Meter hohe Lavafontaenen an den Gipfelkratern.
  • Am Nordostkrater gab es eine Serie starker Explosionen mit anhaltendem Ascheausstoss.
  • Ein 1,8 Kilometer langer Lavastrom bewegt sich in oestlicher Richtung.
  • Die Warnstufe des Zivilschutzes wurde von Gruen auf Gelb angehoben, mit Vorwarnung fuer moegliche Gefahren.
  • Die Warnstufe fuer die Luftfahrt wurde auf Rot gesetzt, die hoechste Stufe auf einer vierstufigen Skala.
  • Der Flughafen in Catania ist derzeit noch nicht direkt betroffen, doch die Lage wird genau beobachtet.

Auswirkungen fuer Reisende

Die Erhoehung der Warnstufe auf Rot fuer den Luftverkehr bedeutet, dass es zu Flugverspaetungen oder sogar Annullierungen kommen kann. Reisende sollten mit moeglichen Wartezeiten rechnen und sich auf kurzfristige Aenderungen einstellen. Auch verpasste Anschlussfluege sind nicht auszuschliessen, insbesondere wenn Fluege ueber den Luftraum von Sizilien gefuehrt werden.

Wann besteht Anspruch auf Entschaedigung?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschaedigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschraenkt: Bei aussergewoehnlichen Umstaenden, wie natürlichen Ereignissen oder Sicherheitsrisiken, koennen Airlines von der Zahlungspflicht befreit sein. Ein Vulkanausbruch zaehlt in der Regel zu solchen aussergewoehnlichen Umstaenden.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Flugnummer und Flugzeiten genau ueberpruefen, um aktuelle Informationen zu erhalten.
  2. Alle Nachweise wie Bordkarten, Buchungsbestaetigungen und Mitteilungen der Airline sichern.
  3. Die eigenen Rechte kennen und sich informieren, zum Beispiel auf aviclaim.de.
  4. Die Airline kontaktieren, um sich ueber Umbuchungen oder Entschaedigungen zu informieren.
  5. Optional: Hilfe bei der Anspruchspruefung durch spezialisierte Dienste in Anspruch nehmen.

Wer von Flugverspaetungen oder Annullierungen betroffen ist, kann auf aviclaim.de unkompliziert eine Entschaedigung beantragen.