Der Vulkan Ätna auf der italienischen Insel Sizilien ist wieder aktiv geworden. Die Warnstufe für den Luftverkehr wurde auf Rot angehoben, was auch für Reisende relevant ist, die Flüge in die Region planen oder dort unterwegs sind.
Die Anhebung der Warnstufe auf Rot für den Luftverkehr bedeutet, dass es zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommen kann. Reisende sollten mit möglichen Wartezeiten rechnen und sich auf kurzfristige Änderungen einstellen. Auch verpasste Anschlussflüge sind nicht auszuschließen, insbesondere wenn Flüge über den Luftraum von Sizilien geführt werden.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie Naturereignissen oder Sicherheitsrisiken, können Airlines von der Entschädigungspflicht befreit sein – ein Vulkanausbruch zählt in der Regel dazu. Trotzdem empfiehlt es sich, Ihre Flugdaten zu sorgfältig prüfen.