BER rechnet 2026 mit weiterem Wachstum bei Passagierzahlen

 

Mehr Passagiere und neue Ziele am Flughafen BER

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat im Jahr 2025 rund 26 Millionen Passagiere begrüßt – ein Plus von etwa zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für Reisende bedeutet das mehr Flugverbindungen und eine wachsende Auswahl an Zielen, die den Hauptstadtflughafen noch attraktiver machen.

Was ist passiert?

  • Im Jahr 2025 nutzten rund 26 Millionen Passagiere den Flughafen BER, etwa zwei Prozent mehr als 2024.
  • Die Anzahl der Flugbewegungen stieg leicht auf rund 193.000 Starts und Landungen.
  • 70 Fluggesellschaften fliegen vom BER aus 130 Ziele weltweit an.
  • Der Sommerflugplan 2026 bringt neue Verbindungen, darunter Air Canada nonstop nach Montréal.
  • Eurowings erweitert sein Streckennetz um Verbindungen nach London, Lissabon und Sarajevo sowie neue Ferienziele.
  • Condor bietet ab Juni tägliche Flüge nach Abu Dhabi an, Air Transat fliegt ab Mai dreimal wöchentlich nach Toronto.

Auswirkungen für Reisende

Das Wachstum am BER bedeutet für Passagiere mehr Auswahl und häufigere Verbindungen. Allerdings kann eine höhere Auslastung auch zu längeren Wartezeiten an Check-in und Sicherheitskontrollen führen. Zudem sind bei neuen Strecken in der Anfangsphase gelegentliche Anpassungen im Flugplan möglich, was zu Verspätungen oder Umbuchungen führen kann. Reisende sollten daher ihre Flugdaten stets im Blick behalten und ausreichend Zeit für Anschlussflüge einplanen.

Wann besteht Anspruch auf Entschaedigung?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschaedigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschraenkt: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa extremen Wetterbedingungen oder Streiks, kann die Airline von der Zahlungspflicht befreit sein. Dennoch lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifel zu prüfen, ob eine Entschaedigung moeglich ist.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Flugnummer und Flugdatum genau notieren und prüfen.
  2. Alle Belege und Nachweise sammeln, etwa Bordkarten und Mitteilungen der Airline.
  3. Über die eigenen Rechte informieren, zum Beispiel auf aviclaim.de.
  4. Die Airline kontaktieren und eine offizielle Stellungnahme oder Entschaedigung anfragen.
  5. Bei Unsicherheiten oder Problemen professionelle Hilfe bei der Anspruchspruefung in Anspruch nehmen.

Mit dem stetigen Wachstum am BER lohnt es sich, gut vorbereitet zu sein und die eigenen Rechte zu kennen, um entspannt und sicher zu reisen.