Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat im Jahr 2025 rund 26 Millionen Passagiere begrüßt – ein Plus von etwa zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für Reisende bedeutet das mehr Flugverbindungen und eine wachsende Auswahl an Zielen, die den Hauptstadtflughafen noch attraktiver machen.
Das Wachstum am BER bedeutet für Passagiere mehr Auswahl und häufigere Verbindungen. Allerdings kann eine höhere Auslastung auch zu längeren Wartezeiten an Check-in und Sicherheitskontrollen führen. Zudem sind bei neuen Strecken in der Anfangsphase gelegentliche Anpassungen im Flugplan möglich, was zu Verspätungen oder Umbuchungen führen kann. Reisende sollten daher ihre Flugdaten stets im Blick behalten und ausreichend Zeit einplanen.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einer Flugannullierung betroffen sind. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa extremen Wetterbedingungen, kann die Airline von der Zahlungspflicht befreit sein. Dennoch lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifel zu prüfen, ob eine Entschädigung möglich ist.