Im Jahr 2025 wird Boeing erstmals seit 2018 mehr Flugzeuge verkaufen als Airbus. Dies markiert eine bedeutende Verschiebung im Wettbewerb der beiden Branchenriesen. Airbus-Chef Guillaume Faury sieht darin jedoch keinen Grund zur Sorge und verweist auf den weiterhin hohen Auftragsbestand von Airbus.
Für Reisende bedeutet der Auftragswechsel zwischen Boeing und Airbus zunächst keine unmittelbaren Veränderungen im Flugverkehr. Allerdings kann die Entwicklung Einfluss auf die zukünftige Flottenzusammensetzung der Airlines haben. Neue Flugzeugtypen und deren Verfügbarkeit können sich auf Flugkomfort, Flugzeiten und Verbindungen auswirken. Zudem könnten Handelsstreitigkeiten und politische Einflüsse, die den Wettbewerb prägen, indirekt zu Verzögerungen bei Flugzeugauslieferungen führen.
Wenn Flüge verspätet sind oder annulliert werden, haben Passagiere unter der EU-Verordnung 261/2004 unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei außergewöhnlichen Umständen wie Wetter oder politischen Konflikten, die eine Entschädigung ausschließen können.
Auch wenn der aktuelle Wettbewerb zwischen Boeing und Airbus vor allem wirtschaftliche und politische Hintergründe hat, lohnt es sich für Reisende, ihre Rechte bei Flugproblemen zu kennen und durchzusetzen.