Deutliche Zunahme sicherheitsrelevanter Drohnenvorfaelle in Baden-Wuerttemberg

 

In Baden-Wuerttemberg wurden in den letzten Monaten vermehrt sicherheitsrelevante Drohnenvorfaelle gemeldet. Diese Entwicklungen betreffen vor allem kritische Infrastruktur und werfen Fragen zur Sicherheit auf – auch fuer Reisende kann das relevant sein, etwa im Zusammenhang mit Flug- und Bahnverkehr.

Was ist passiert?

  • Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine 2022 steigen die Drohnensichtungen in Baden-Wuerttemberg deutlich an.
  • Die Vorfaelle betreffen sowohl zivile als auch militärische Infrastruktur, darunter Energieversorgung und Verkehr.
  • Die Verursacher sind oft unklar, die Vorfaelle werden als Teil hybrider Kriegfuehrung bewertet.
  • Flughafen Stuttgart blieb 2025 von Beeintraechtigungen durch Drohnen verschont, anders als andere deutsche Grossflughafen.
  • Unternehmen wie EnBW und das Landeskommando setzen auf Abwehrsysteme und geschultes Personal zum Schutz kritischer Anlagen.
  • Innenminister Strobl fordert mehr Zusammenarbeit und plant eine Innovationskonferenz zur Drohnenabwehr Anfang 2026.

Auswirkungen fuer Reisende

Auch wenn die Flughafensicherheit in Baden-Wuerttemberg bisher nicht stark beeintraechtigt wurde, koennen Drohnenvorfaelle zu Verspaetungen oder kurzfristigen Flugunterbrechungen fuehren. Im Bahnverkehr sind Sicherheitsmassnahmen ebenfalls von hoher Bedeutung, um Anschlussverbindungen und Fahrplaene nicht zu gefaehrden. Reisende sollten daher mit moeglichen Wartezeiten rechnen und sich rechtzeitig ueber den Status ihrer Verbindungen informieren.

Wann besteht Anspruch auf Entschaedigung?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschaedigung bei Flugverspaetungen von mehr als drei Stunden oder bei Annullierungen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschraenkt: Ereignisse, die als aussergewoehnliche Umstaende gelten, wie etwa Sicherheitsbedrohungen durch Drohnen, koennen den Anspruch ausschliessen. Dennoch lohnt es sich fuer Betroffene, ihre Rechte zu kennen und zu prüfen, ob eine Entschaedigung moeglich ist.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Flugnummer und Reisedaten genau pruefen, um den Vorfall zu dokumentieren.
  2. Alle Nachweise sammeln, etwa Bordkarten, Buchungsbestaetigungen und Belege fuer Verspaetungen.
  3. Die eigenen Rechte nach EU261/2004 kennen und verstehen.
  4. Die Airline kontaktieren und eine offizielle Stellungnahme oder Entschaedigungsanfrage stellen.
  5. Optional: Externe Hilfe bei der Anspruchspruefung und Durchsetzung nutzen, zum Beispiel ueber aviclaim.de.

Auch wenn Drohnenvorfaelle in Baden-Wuerttemberg aktuell vor allem sicherheitsrelevant sind, koennen sie indirekt Auswirkungen auf Reisende haben. Informieren Sie sich regelmaessig ueber Ihre Fluege und Verbindungen, um unangenehme Ueberraschungen zu vermeiden.