Im deutschen Luftraum kommt es immer häufiger zu gefährlichen Begegnungen zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen. Das Frankfurter Unternehmen Droniq, ein Joint Venture der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Deutschen Telekom, betont jedoch, dass Drohnen weit mehr als nur ein Risiko darstellen.
Die zunehmenden Drohnenzwischenfälle können zu Flugverspätungen, kurzfristigen Flugumleitungen oder sogar Annullierungen führen. Reisende sollten daher mit längeren Wartezeiten am Flughafen rechnen. Auch kurzfristige Umbuchungen sind nicht ausgeschlossen, wenn Drohnen den Luftraum beeinträchtigen.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschraenkt: Wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, wie etwa Sicherheitsrisiken durch Drohnen, kann die Airline von der Entschädigungspflicht befreit sein. Dennoch sollten die individuellen Umstände genau geprüft werden.