Erneute Drohnensichtung: Flugbetrieb am BER vorübergehend gestoppt

03.11.2025

Am Freitagabend musste der Betrieb am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) für rund zwei Stunden aufgrund einer Drohnensichtung eingestellt werden. Dies führte zu Verspätungen und Umleitungen mehrerer Flüge.

Was ist vorgefallen?

Am Freitagabend, dem 31. Oktober 2025, kam es am Berliner Flughafen aufgrund einer Drohnensichtung zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr zu einer vorübergehenden Einstellung des Flugbetriebs. Betroffen waren unter anderem Ankünfte aus Stockholm, Antalya und Helsinki sowie Abflüge nach Basel, Oslo und Barcelona. Um die Auswirkungen zu vermindern, wurde das sonst geltende Nachtflugverbot kurzfristig aufgehoben. Am Samstagmorgen konnte der Flugbetrieb wieder regulär aufgenommen werden.

Neben dem Vorfall in Berlin kam es am Flughafen Bremen ebenfalls zu einer Drohnensichtung, die den Flugbetrieb am Sonntagabend, dem 02.11.2025, für rund 40 Minuten unterbrach. Ein Flugzeug musste umgeleitet werden, vier weitere starteten verspätet.

Ihre Fluggastrechte bei Drohnensichtungen

Drohnensichtungen gelten nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) als außergewöhnlicher Umstand. Daher besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung. Sie können jedoch eine Erstattung der Ticketkosten beantragen, wenn ihr Flug annulliert und Ihnen keine angemessene Alternative angeboten wurde.