Erneuter Lufthansa-Streik – Was Reisende jetzt wissen müssen

09.04.2026

Hintergrund des Streiks

Die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Lufthansa wurden von der Gewerkschaft UFO zu einem Streik aufgerufen. Der Ausstand findet am Freitag 10.04.2026 zwischen 00:01 Uhr und 22:00 Uhr statt und betrifft alle Abflüge der Deutschen Lufthansa AG an den Flughäfen Frankfurt und München. Auch Verbindungen der Lufthansa CityLine von weiteren Standorten wie Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover sind betroffen.

Der Streik fällt in die Rückreisewelle nach den Osterferien. Zahlreiche Reisende sind somit von Flugausfällen und Verspätungen betroffen. Laut UFO-Vorsitzendem Joachim Vázquez Bürger habe die Lufthansa es versäumt, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Das Unternehmen kündigte jedoch an, zu Gesprächen bereit zu sein und bat die Gewerkschaft um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen.

Welche Fluggastrechte gelten laut EU-Verordnung 261/2004?

Als Passagier haben Sie Rechte im Falle von Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004) legt fest, dass Fluggäste unter bestimmten Vorraussetzungen Anspruch auf Unterstützung und möglicherweise eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen oder stark verspätet ist.

Bei einem Streik kommt es darauf an, ob dieser dem sogenannten „außergewöhnlichen Umstand“ zugeordnet werden kann. Nach aktueller Rechtsprechung sind Streiks des eigenen Personals der Airline in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet: betroffene Passagiere können oftmals eine Entschädigung fordern.

  • Verspätung ab 3 Stunden: Sie haben Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – abhängig von der Flugstrecke.
  • Annullierung des Fluges: Rückerstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung.
  • Betreuung am Flughafen: Mahlzeiten, Getränke und Hotelunterkunft bei längeren Verzögerungen.

So gehen Sie bei Flugausfall oder Verspätung vor

Reisende, deren Flug infolge des Streiks gestrichen oder stark verspätet wurde, können unkompliziert prüfen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch durchzusetzen.

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