Flugausfälle in Mexiko: Was Passagiere jetzt wissen müssen

Nach dem Tod des Kartellchefs El Mencho kam es in vielen Teilen Mexikos zu massiven Unruhen. Flughäfen wie Guadalajara und Puerto Vallarta standen zeitweise still, internationale Airlines stornierten oder leiteten Flüge um. Ausländische Botschaften riefen Reisende auf, sich in Sicherheit zu bringen und unnötige Reisen zu vermeiden.

Auswirkungen auf den Flugverkehr

Die Sicherheitslage führte dazu, dass mehrere Fluggesellschaften, darunter auch europäische Anbieter, kurzfristig Flüge in und aus Mexiko annullieren mussten. Besonders betroffen war der Flughafen Guadalajara, an dem Passagiere im Terminal Schutz suchten. Auch touristische Regionen wie Cancún, Cozumel und Tulum meldeten Einschränkungen. Die Behörden raten weiterhin zur Vorsicht.

Ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004

Wenn Ihr Flug annulliert wird, greift grundsätzlich die EU-Fluggastrechteverordnung, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa das keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Gewaltbedingte Unruhen gelten jedoch als außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall kann die Airline von der Zahlungspflicht befreit sein. Sie muss jedoch nachweisen, dass keine vermeidbaren Maßnahmen möglich waren, um die Annullierung zu verhindern.

 

Pflichten der Fluggesellschaften

Auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht, sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagieren zu helfen. Dazu zählen:

  • Kostenfreie Mahlzeiten und Getränke bei längeren Wartezeiten
  • Eine Hotelübernachtung, falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet
  • Alternative Beförderung zum Zielort oder Rückerstattung des Ticketpreises

 

Tipps für betroffene Reisende

Wenn Ihr Flug nach oder aus Mexiko gestrichen wurde, sollten Sie umgehend handeln:

  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft und erfragen Sie Ersatzverbindungen.
  • Bewahren Sie Belege für Zusatzkosten wie Unterkunft oder Verpflegung auf.
  • Nutzen Sie unseren Flugentschädigungsrechner, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

 

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