Fluggastrechte im Fokus: Deutsche Gerichte am Limit
Wachsende Belastung der Justiz durch Flugklagen: Die Zahl der Passagierklagen wegen verspäteter oder gestrichener Flüge hat in Deutschland ein neues Rekordniveau erreicht. Laut Angaben des Deutschen Richterbundes verzeichneten die 19 Gerichte an Standorten mit großen Flughäfen im Jahr 2025 mehr als 121.000 Entschädigungsfälle, ein Anstieg von 44 Prozent gegenüber dem Jahr 2020.
Besonders betroffen ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen beim Hauptstadtflughafen BER, wo die Fluggastverfahren inzwischen 93 Prozent aller Zivilfälle ausmachen. Mit 19.239 Klagen im Jahr 2025 liegt es bundesweit auf Platz drei, hinter Köln (22.491 Fälle) und Frankfurt (19.374 Fälle).
Köln bleibt Spitzenreiter trotz Rückgang
Während in Frankfurt die Fallzahlen um rund 21 Prozent anstiegen, verzeichnete Köln beinahe eine Halbierung der Verfahren. Hauptgrund dafür dürfte sein, dass Lufthansa zunehmend auf außergerichtliche Einigungen setzt. Zudem meldet der Konzern für 2025 eine deutlich verbesserte Pünktlichkeit, was zu weniger Entschädigungsfällen führte. In Köln-Bonn befindet sich der juristische Firmensitz der Lufthansa, wodurch dort traditionell besonders viele Verfahren anhängig waren.
Insgesamt führte der Rückgang in Köln dazu, dass bundesweit rund 10.000 weniger Klagen von Passagieren eingereicht wurden als 2024. Dennoch bleibt die Arbeitsbelastung hoch. Viele Amtsgerichte berichten, dass über die Hälfte aller Zivilsachen flugrechtliche Streitigkeiten betreffen.
Künstliche Intelligenz als Lösungsansatz
Der Deutsche Richterbund warnt, dass die Justiz ohne digitale Unterstützung langfristig überfordert sein könnte. Laut Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn fehlen derzeit funktionsfähige KI-Assistenzsysteme, die Fälle automatisiert erfassen, Ansprüche vergleichen und Entscheidungsentwürfe liefern könnten. Derzeit laufen entsprechende Tests, doch eine flächendeckende Einführung steht noch aus.
Eine funktionierende KI könnte die Justiz sowohl personell als auch organisatorisch entlasten, indem sie Routineentscheidungen zu standardisierten Fällen von Flugverspätungen oder -annullierungen unterstützt. Bis dahin müssen viele Gerichte weiterhin auf manuelle Bearbeitung setzen, was zu einem langsamen Prozess für alle Beteiligten führt.
Rechte von Fluggästen nach EU 261/2004
Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährt betroffenen Passagieren bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen unter gewissen Vorraussetzungen Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro. Entscheidend ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken vorlagen.
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