GFD-Piloten erhalten erstmals Vergütungstarifvertrag

Die Piloten der Gesellschaft für Flugzieldarstellung GmbH (GFD) haben erstmals einen Vergütungstarifvertrag erhalten. Die Einigung wurde nach einem Warnstreik und einer Urabstimmung erzielt und betrifft vor allem die hochspezialisierte Arbeit im Auftrag der Bundeswehr. Für Reisende ist das zwar kein direkter Einfluss, doch der Tarifvertrag setzt ein wichtiges Zeichen für faire Arbeitsbedingungen in sicherheitsrelevanten Bereichen.

 

Was ist passiert?

  • Die Vereinigung Cockpit (VC) hat für die GFD-Piloten erstmals einen Vergütungstarifvertrag vereinbart.
  • Die GFD GmbH ist eine Tochter von Airbus Defence and Space und arbeitet vorwiegend für die Bundeswehr.
  • Vorher gab es keine tarifvertraglich geregelten Vergütungs- und Arbeitsbedingungen für die Piloten.
  • Der Tarifvertrag wurde nach einem Warnstreik im Juli und einer erfolgreichen Urabstimmung mit 100 % Zustimmung beschlossen.
  • Ab 2026 steigen die Entgelte um 5 %, eine neue Entgeltstufe 14 wird eingeführt.
  • Ab 2027 ist eine jährliche Vergütungsanpassung geplant, die die Inflation berücksichtigt.
  • Zusätzlich gibt es neue Regelungen für Mehrarbeit und Zuschläge an Wochenenden und Feiertagen.

Auswirkungen für Reisende

Obwohl die GFD vor allem militärische Unterstützungsflüge durchführt und nicht direkt im kommerziellen Passagierverkehr tätig ist, können stabile und faire Arbeitsbedingungen bei solchen spezialisierten Einsätzen langfristig auch die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Flüge verbessern. Reisende profitieren indirekt von einem verlässlichen Betrieb und motivierten Piloten, die unter klar geregelten Bedingungen arbeiten.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Im Zusammenhang mit diesem Tarifvertrag gibt es keine direkten Ansprüche auf Entschädigung für Reisende. Grundsätzlich gilt aber bei Flugverspätungen oder Annullierungen die EU-Verordnung 261/2004: Passagiere können Entschädigungen erhalten, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder gestrichen wird. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht zu verantworten hat.