Landgericht: Entschädigung für von Streiks betroffene Fluggäste

31. Januar 2020

 

Erneut wurden die Europäischen Fluggastrechte von einem deutschen Landgericht gestärkt. Von Streik betroffene Fluggäste, so das Landgericht, haben einen Anspruch auf Entschädigung von der Airline. Im Falle eines Pilotenstreiks steht den Fluggästen eine finanzielle Entschädigung zu, sofern die Airline nicht "alles Zumutbare" unternommen habe, um den Flug trotzdem stattfinden zu lassen.

Fluggesellschaften schieben gerne jegliche Flugausfälle auf sogenannte außergewöhnliche Umstände. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines in eben solchen Fällen nicht zur Kasse gebeten werden. Außergewöhnliche Umstände beschreiben nichts anderes als solche Situationen, die von der Airline nicht selbst verschuldet wurden und von dieser nicht hätten abgewendet werden können.

Nach unserer Erfahrung berufen sich Airlines wie Ryanair oder Lufthansa jedoch viel zu schnell auf dieses Konzept. Auch die Rechtssprechung des Landgerichtes zeigt dies erneut.