Lufthansa annulliert USA-Flüge wegen Blizzard – Ihre Rechte als Passagier

Ein heftiger Blizzard hat den Flugverkehr im Osten der USA zum Erliegen gebracht. Zahlreiche Airlines, darunter die Lufthansa-Gruppe, mussten am Montag alle Flüge nach New York und Boston kurzfristig absagen. Auch die Rückflüge aus den Vereinigten Staaten waren betroffen.

Welche Flüge sind betroffen?

Nach Angaben der Fluggesellschaft wurden sämtliche Verbindungen des Konzerns zu den betroffenen US-Städten gestrichen. Neben der Lufthansa selbst zählen zur Gruppe auch Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, ITA Airways und andere Partner. Auch Fluggesellschaften wie Condor, Singapore Airlines und United mussten am Frankfurter Flughafen zahlreiche Flüge canceln.

Der Sturm, der Teile der Ostküste lahmlegte, machte einen sicheren Flugbetrieb unmöglich. Für Dienstag lagen zunächst keine neuen Stornierungen vor – Passagiere sollten dennoch ihre Buchungen regelmäßig prüfen und mögliche Umbuchungsangebote der Airline nutzen.

Was sind Ihre Rechte?

Derartige Wetterereignisse gelten nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004) in der Regel als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet: Ein direkter Anspruch auf eine pauschale Entschädigung besteht meist nicht, wenn die Fluggesellschaft den Ausfall nicht verhindern konnte. Dennoch haben Passagiere Anspruch auf kostenlose Umbuchung, Betreuung am Flughafen und gegebenenfalls eine Unterkunft, wenn sich die Reise erheblich verzögert. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, Ihre Flugdaten zu prüfen. 

So prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch

Mit wenigen Klicks können Sie mit AVICLAIM kostenlos prüfen, ob Ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht. Zudem können Sie entstandene Zusatzkosten einfordern. 

 

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