Lufthansa Cityline Pilotenstreik droht – Ihre Rechte als Fluggast

In München haben die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Regionaltochter Cityline mit überwältigender Mehrheit für einen möglichen Streik gestimmt. 99 % der Teilnehmenden sprachen sich laut Vereinigung Cockpit (VC) für Arbeitskampfmaßnahmen aus, sollte es in den laufenden Tarifverhandlungen keine Einigung geben. Die Gewerkschaft fordert eine Gehaltserhöhung von rund elf Prozent, während Lufthansa bislang ein Angebot mit umfassender Friedenspflicht bis Ende 2027 unterbreitet hat, was VC jedoch als inakzeptabel bezeichnet.

Was ist der Grund für den Konflikt?

Lufthansa restrukturiert ihre Regionalflugbetriebe und verlagert Aufgaben der Cityline zunehmend auf die neue Tochter City Airlines. Während Cityline in den kommenden Jahren heruntergefahren werden soll, wird City Airlines an den Drehkreuzen Frankfurt und München ausgebaut, bislang jedoch ohne gültigen Tarifvertrag. Diese Strategie erzeugt Spannungen mit der Pilotenvereinigung Cockpit, die Lohngerechtigkeit und Arbeitsplatzsicherheit für die betroffenen 500 Cityline-Piloten verlangt.

Welche Folgen hat ein Streik für Passagiere?

Ein Streik bei Lufthansa Cityline könnte sich unmittelbar auf die Kernmarke Lufthansa auswirken. Cityline betreibt rund 30 Jets im Regionalnetz der Gruppe, vor allem Flüge von und nach München sowie Frankfurt. Bereits ein eintägiger Pilotenstreik bei Lufthansa führte zuletzt zur Streichung von über 800 Flügen und betraf mehr als 100.000 Passagiere.

Für Passagiere bedeuten Streiks häufig Verspätungen, Flugausfälle oder verpasste Anschlussflüge. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) können betroffene Fluggäste dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, sofern die Airline als verantwortlich gilt und die Maßnahmen nicht als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden.

Wird Ihr Flug wegen eines Pilotenstreiks bei Lufthansa Cityline annulliert oder erheblich verspätet, könnten Ihnen je nach Distanz folgende Entschädigungen zustehen:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei Flügen bis 3.500 km
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen oder eine alternative Beförderung zum Zielflughafen. 

 

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.