Lufthansa Piloten setzen Streik vorerst aus

In Frankfurt hatte sich ein neuer Pilotenstreik bei Lufthansa abgezeichnet. Doch angesichts der angespannten Lage am Persischen Golf hat die Vereinigung Cockpit beschlossen, die geplanten Arbeitskampfmaßnahmen vorerst auszusetzen. Die Gewerkschaft erklärte, dass in der aktuellen Situation die Sicherheit der Passagiere, Rückholflüge sowie die Stabilität der Luftfracht oberste Priorität haben.

Betroffen gewesen wären sowohl Lufthansa Classic und Lufthansa Cargo als auch CityLine. Der Hintergrund des Konflikts liegt in tariflichen Auseinandersetzungen zu Betriebsrenten und Gehaltstabellen. Laut Cockpit hat sich an der tarifpolitischen Lage jedoch nichts geändert.

Was bedeutet das für Fluggäste?

Auch wenn der Streik vorerst ausgesetzt ist, kann es kurzfristig zu Flugänderungen oder Annullierungen kommen. Fluggäste sollten daher ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004 kennen. Diese sieht Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei Annullierungen oder Verspätungen vor, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Ursachen nicht als außergewöhnlicher Umstand gelten.

Bei einem Streik des Airline-Personals, wie bei Lufthansa-Piloten, können Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, insbesondere wenn der Streik durch das Unternehmen selbst beeinflussbar war.

So fordern Sie Ihre Entschädigung ein

Wer von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen ist, kann mithilfe von AVICLAIM seinen Anspruch schnell und unkompliziert prüfen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung, ohne dass Sie selbst rechtliche Schritte einleiten müssen.

 

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