Lufthansa Pilotenstreik – Was Reisende jetzt wissen müssen
Die Vereinigung Cockpit (VC) hat mehr als 5.000 Lufthansa-Piloten der Flugbetriebe Lufthansa, Lufthansa Cargo und Lufthansa Cityline zu einem 48-stündigen Streik aufgerufen. Der Ausstand soll am Donnerstag um Mitternacht beginnen und betrifft dutzende innerdeutsche und internationale Flüge. Lufthansa verurteilt den Streik als unnötige Eskalation und arbeitet an einem Ersatzflugplan, um die Auswirkungen für Passagiere möglichst gering zu halten.
Hintergrund des Streiks
Personalchef Michael Niggemann bezeichnete den Aufruf der Gewerkschaft als schwer nachvollziehbar, insbesondere in einer Phase globaler Unsicherheit. Während Discover Airlines und Lufthansa City Airlines planmäßig weiterfliegen, können bei Lufthansa Classic und der Frachttochter Cargo zahlreiche Flüge ausfallen. Bereits beim letzten Streik fielen an einem Tag mehr als 800 Flüge aus.
Welche Ansprüche haben Passagiere bei Streiks?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004) können Fluggäste im Fall einer Annullierung oder großen Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, vorausgesetzt, die Airline ist selbst für die Störung verantwortlich. Streiks des eigenen Personals gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand. Das wurde mehrfach durch europäische Gerichte bestätigt.
Wenn Ihr Flug betroffen ist, sollten Sie:
- Ihre Buchungsbestätigung und die Mitteilung über den Flugausfall sichern,
- Belege für zusätzliche Kosten (z. B. Hotelübernachtung, Verpflegung) aufbewahren,
- und Ihren Anspruch schnellstmöglich geltend machen.
Lufthansa arbeitet laut eigenen Angaben an einem Ersatzflugplan. Betroffene Reisende werden per E-Mail oder über die Lufthansa-App informiert. Alternativ stehen Serviceteams am Flughafen zur Verfügung.
So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
Reisende, deren Flug infolge des Streiks gestrichen oder stark verspätet wurde, können unkompliziert prüfen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch gegenüber der Airline durchzusetzen.