Lufthansa setzt noch stärker auf Langstrecke und plant Wachstum bis 2026

Lufthansa hat ihre Strategie für die kommenden Jahre vorgestellt: Bis 2026 will die Airline ihr Langstreckengeschäft deutlich ausbauen und sechs interkontinentale Drehkreuze betreiben. Diese Entwicklung ist besonders für Reisende interessant, die Langstreckenflüge mit Lufthansa planen, da sich dadurch Flugverbindungen und Kapazitäten verändern werden.

Was ist passiert?

  • Lufthansa plant bis 2026 ein Wachstum von sechs Prozent auf der Langstrecke.
  • Das Gesamtverkehrsvolumen soll nur um 3,5 Prozent steigen, Kurzstrecke wird begrenzt ausgebaut.
  • Sechs interkontinentale Drehkreuze werden betrieben: Frankfurt, München, Zürich, Wien, Brüssel und ab 2026 Rom (durch ITA Airways-Mehrheitsübernahme).
  • Die Flotte wächst vor allem bei Großraumflugzeugen, während die Kurzstreckenflotte stabil bleibt.
  • Lufthansa Classic wird stärker auf Langstrecke fokussiert, während neue Flugbetriebe wie Discover Airlines und City Airlines Kurzstrecke effizienter bedienen.
  • Langfristiges Ziel ist eine operative Marge von 8–10 Prozent ab 2030 durch Fokus auf Langstrecke.

Auswirkungen für Reisende

Für Passagiere bedeutet die neue Strategie vor allem eine bessere Vernetzung auf der Langstrecke und potenziell mehr Direktverbindungen oder attraktive Umsteigemöglichkeiten über die sechs Drehkreuze. Kurzstreckenflüge könnten dagegen weniger stark ausgebaut werden, was sich auf die Verfügbarkeit und Frequenz mancher Verbindungen auswirken kann. Zudem setzt Lufthansa verstärkt auf größere Flugzeuge, was zu mehr Sitzplätzen auf beliebten Strecken führt.

Reisende sollten sich darauf einstellen, dass sich Flugpläne und Anschlussverbindungen in den kommenden Jahren ändern können. Insbesondere bei Umsteigeverbindungen über die neuen Drehkreuze wie Rom kann es zu Anpassungen kommen.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Sollten Sie bei Ihrer Flugreise von einer Verspätiung von mehr als drei Stunden oder einer Annullierung betroffen sein, können Sie unter bestimmten Bedingungen Entschädigungen nach der EU-Verordnung 261/2004 geltend machen. Diese Regelung schützt Passagiere bei erheblichen Beeinträchtigungen. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht zu verantworten hat.