Nationaler Streik in Belgien verursacht zahlreiche Flugannullierungen

14.02.2025

Ein nationaler Streik am 13. Februar in Belgien führte zu unzähligen Reisebeeinträchtigungen. Zahlreiche Flüge wurden gestrichen und viele Passagiere waren von Verspätungen betroffen. 

Grund und Dauer für den landesweiten Streik in Belgien

Sowohl das gesamte belgische Flughafenpersonal als auch die Gepäckabfertiger wurden von den Gewerkschaften dazu aufgerufen, gegen die geplanten Rentenreformen der Regierung und gegen die schlechten Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhne zu streiken. Daraufhin wurden u.a. am internationalen Flughafen Brüssel ca. 40% aller Flüge gestrichen. Sowohl Ankünfte als auch Abflüge waren betroffen.

Bereits am 13. Januar gab es einen landesweiten Streik in Belgien. Solange die Verhandlungen noch dauern, planen die Gewerkschaften, an jedem 13. eines Monats zu streiken. Die Gewerkschaften wollen so Druck auf die Regierung und Arbeitgeber ausüben, auf die Forderungen einzugehen, da der Luftverkehr stark vom Sicherheits- und Bodenpersonal abhängt.

Flugannullierungen

Ihre Fluggastrechte bei einem Streik 

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie bei einer Flugannullierung grundsätzlich Anspruch auf eine Umbuchung oder Erstattung der Ticketkosten. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen außerdem ein Recht auf eine Entschädigungszahlung. 

Da Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik vom Flughafenpersonal, zu „außergewöhnlichen Umständen" zählen, entfällt das Recht auf Entschädigung. Dies gilt auch für die nationalen Streiks in Belgien. 

Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und fordern Ihre Ticketkosten zurück.