Am Sonntag wurde der Flughafen Dortmund wegen dichten Nebels weitgehend lahmgelegt. Insgesamt 13 Fluege wurden entweder umgeleitet oder annulliert, was fuer Reisende erhebliche Beeintraechtigungen bedeutete.
Die Nebelsituation am Flughafen Dortmund führte zu erheblichen Verspätungen und Flugausfällen. Reisende waren von diesen Auswirkungen betroffen:
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug bei Ankunft am Zielflughafen mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings können Ausnahmen gelten, wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Dazu zählen auch schlechte Wetterbedingungen wie Nebel. In solchen Fällen ist eine Entschädigung nicht garantiert. Dennoch lohnt es sich, Ihre Rechte genau zu prüfen.