Neues Drohnenabwehrzentrum in Berlin: Schutz vor illegalen Drohnenflügen
In Berlin wurde ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eröffnet. Ziel ist es, Drohnensichtungen besser zu koordinieren und Sicherheitsmassnahmen zu verbessern. Besonders fuer Reisende sind solche Entwicklungen relevant, da Drohnen den Luftverkehr stören koennen.
Was ist passiert?
- Bund und Länder haben in Berlin ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum bei der Bundespolizei eingerichtet.
- Vertreter von Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und Nachrichtendiensten arbeiten dort zusammen.
- Der Fokus liegt auf dem Schutz von Flughäfen, Bundeswehr-Standorten und Energieversorgern.
- Seit Beginn des Ukraine-Kriegs haben Drohnensichtungen an wichtigen Einrichtungen in Deutschland stark zugenommen.
- Die Nachfrage nach Drohnenabwehrsystemen bei deutschen Herstellern ist deutlich gestiegen.
- Politik und Industrie setzen auf bessere Gesetzgebung und Technik zur Erkennung und Abwehr illegaler Drohnenflüge.
Auswirkungen für Reisende
Die Einrichtung des Drohnenabwehrzentrums soll vor allem den Schutz von Flughäfen verbessern. Das bedeutet, dass bei Drohnensichtungen schneller reagiert werden kann, um den Luftverkehr nicht zu gefährden. Dennoch können kurzfristige Flugverspätungen oder Umleitungen auftreten, wenn Drohnen in der Nähe von Flughäfen entdeckt werden. Reisende sollten daher bei geplanten Flügen die aktuellen Informationen ihrer Airline beachten und auf mögliche Änderungen vorbereitet sein.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt: Wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, etwa durch Sicherheitsmassnahmen bei Drohnenvorfällen, kann der Anspruch eingeschränkt sein. Trotzdem ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifel zu prüfen, ob eine Entschädigung möglich ist.