Streik an Flughäfen in Frankreich
03.07.2025
Am 03. und 04. Juli streiken die Fluglotsen in Frankreich, was zu zahlreichen Flugannullierungen und Verspätungen führt.
Was ist der Grund für den Streik in Frankreich?
Pünktlich zum Beginn der Sommerferien in Frankreich und Teilen Deutschlands haben zwei französische Fluglotsengewerkschaften zu einem Streik aufgerufen. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Zudem kritisieren sie den anhaltenden Personalmangel sowie eine toxische Führungskultur.
Auswirkungen des Streiks in Frankreich
Die Luftfahrtbehörde warnt vor einem großen Chaos an den Flughäfen. Im europäischen Flugverkehr werden erhebliche Störungen erwartet, von denen Millionen Flugreisende betroffen sein könnten. Es ist mit zahlreichen Flugausfällen, verpassten Anschlussflügen und erheblichen Verspätungen zu rechnen.
Betroffen sind nicht nur Flugreisende von und nach Frankreich, sondern auch diejenigen, die dort einen Transit haben oder Frankreich überfliegen. Somit könnten auch zahlreiche Flugverbindungen von und nach Deutschland von Annullierungen und Verspätungen betroffen sein.
Der zweitägige Streik ist am 03. und 04. Juli geplant. An den Pariser Flughäfen wurden heute bereits ein Viertel der geplanten Flüge annulliert. Die französische Luftfahrtbehörde DGAC forderte außerdem zahlreiche Airlines dazu auf, ihre Flüge an den Pariser Flughäfen um 40 % zu reduzieren. Viele Airlines warnen vor Flugplanänderungen und Verspätungen. So hat die irische Fluggesellschaft Ryanair bereits 170 Flüge annulliert. Etwa 30.000 Fluggäste sind betroffen.
Ihre Fluggastrechte während des Streiks
Wenn Sie an einem der Streiktage einen Flug nach Frankreich oder dort einen Transit haben, sollten Sie rechtzeitig Ihren Flugstatus überprüfen und ggf. Ihre Fluggesellschaft kontaktieren.
Bei Flugannullierungen oder Flugverspätungen aufgrund eines Streiks der Fluglotsen haben Passagiere grundsätzlich kein Recht auf eine Entschädigung, denn die Verantwortung liegt nicht bei den Airlines selbst. Somit können die Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung verweigern.
Sollte Ihre Verspätung am Ankunftsort jedoch mehr als 24 Stunden betragen, sind die Chancen hoch, dass Sie doch einen Anspruch auf Entschädigung haben.
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