Am Flughafen Athen kam es am Sonntagmittag zu einem schweren technischen Ausfall, der den gesamten Flugverkehr in Griechenland zum Erliegen brachte. Für Reisende waren von erheblichen Verspätungen und Umleitungen betroffen.
Die Störung führte zu erheblichen Verspätungen und Flugausfällen. Reisende mussten mit längeren Wartezeiten am Flughafen rechnen, Anschlussflüge wurden verpasst und Flüge umgeleitet.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ankommt oder annulliert wird. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen, etwa ein technischer Ausfall der Flugsicherung oder des Flughafens. Bei Annullierungen haben betroffene Passagiere dennoch Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Ticketkosten, und die Airline ist verpflichtet, Betreuungsleistungen bereitzustellen.