SAS Entschädigung

Prüfen Sie jetzt Ihre Scandinavian Airlines Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung.

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Wurde Ihr Flug mit Scandinavian Airlines (SAS) annulliert oder hatte Verspätung? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier. Aviclaim unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Airline durchzusetzen.

 

Ihr Anspruch bei SAS Fügen 

Nach der Fluggastrechteverordnung haben Flugpassagiere seit dem Jahr 2004 Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie hier, welcher Anspruch Ihnen bei SAS Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen zusteht.

Nach geltendem EU-Recht ist die Entschädigungssumme unabhängig vom Ticketpreis und berechnet sich nach der Flugdistanz:

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer gesamten Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Distanz von bis zu 3.500 km steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine SAS Entschädigung zu haben bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich und flugtauglich am Gate

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

SAS Streik 

Streiks, die nicht von der Airline beeinflusst werden können, wie z.B. ein Streik der Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungszahlungen entfallen.

Es gibt jedoch Ausnahmen für einen SAS Streik, die durch das Airline-Personal verursacht werden, wie beispielsweise von Piloten oder vom Bordpersonal, und die Airline nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu reduzieren. In solchen Fällen haben Sie gemäß Ihrer Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigung. 

Wenn Ihre SAS Flüge aufgrund von einem Streik annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

Hier finden Sie alle Informationen zu einem SAS Streik.

 

SAS Verspätung Entschädigung

Die Fluggastrechteverordnung schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung ab 3 Stunden Recht auf Entschädigung haben, solange die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Außerdem haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen von SAS.

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu

✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

Bei einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

Wichtig: Wenn die Airline Ihnen hiervon etwas nicht anbietet und Sie eigenständig ein Hotel oder Transport buchen, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline im Nachhinein erstatten lassen.

 

SAS Entschädigung bei Annullierung

Sollte Ihr SAS Flug annulliert werden, ist es für Ihren Anspruch auf Entschädigung wichtig, zu welchem Zeitpunkt Sie über die Stornierung informiert wurden. Grundsätzlich können Sie für einen annullierten Flug Entschädigung erhalten, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug davon erfahren haben. 

Wenn Ihr SAS Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen den Ticketpreis binnen 7 Tagen zurückerstatten, sofern Ihnen kein Ersatzflug angeboten wird. Auch wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde, haben Sie eventuell weiterhin Recht auf Entschädigung, beispielsweise wenn Sie Ihr Flugziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr erreichen. 

Außerdem haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Ungeachtet der Gründe für den Flugausfall ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.

Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden sind sie zusätzlich berechtigt zu:

✅ Einer Unterbringung in einem Hotel

✅ Dem Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen

Wichtig: Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Keine Sorge, Sie können die Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.

 

SAS Entschädigung bei Überbuchung 

Wurden Sie trotz gültigem Ticket nicht von Scandinavian Airlines befördert, weil Ihr Flug überbucht war? Auch SAS macht Gebrauch von dem in der Luftfahrtbranche üblichen Prinzip der Überbuchung. Dabei verkauft die Airline mehr Tickets, als tatsächlich Sitzplätze verfügbar sind. Der Grund dafür ist, dass erfahrungsgemäß nicht alle Passagiere zum Boarding erscheinen. Durch diese Strategie sollen leere Plätze vermieden und der Gewinn maximiert werden. Statt kurzfristig frei werdende Plätze zu verkaufen, überbuchen Fluggesellschaften oftmals im Voraus.

Wenn Sie also pünktlich am Gate erschienen sind und trotzdem nicht boarden konnten, liegt dies oftmals daran, dass Ihr Flug überbucht war. Wenn SAS Ihnen das Boarding verweigert, wird von einer Nichtbeförderung gesprochen. Voraussetzung ist, dass Sie pünktlich am Gate waren und flugtauglich erschienen sind. Trifft dies zu, haben Sie einen Anspruch auf eine SAS Entschädigung. Lassen Sie sich unbedingt ein Dokument ausstellen, das belegt, dass Sie überbucht wurden und nicht befördert werden konnten.

 

SAS Anschlussflug verpasst - was tun? 

Sollten Sie Ihren Anschlussflug verpassen aufgrund von einer Verspätung oder Annullierung von SAS, dann stehen Ihnen folgende Rechte zu:

✅ Umbuchung auf einen alternativen Flug
✅ Betreuungsleistungen am Flughafen (Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten)

Ab einer Verspätung von 5 Stunden:

✅ Stornierung des Fluges und Erstattung der Ticketkosten

✅ Rücktransport zum ersten Abflugort

Findet Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie Anspruch auf:

✅ Unterbringung in einem Hotel

✅ Transport zwischen Unterkunft und Flughafen

Dabei ist es wichtig, dass alle Ihre Flüge Teil einer Buchung sind. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, haben Sie außerdem Anspruch auf Entschädigung.

 

Wissenswertes über SAS

SAS Scandinavian Airlines, mit rechtlichem Sitz in Stockholm, ist die größte Fluggesellschaft der SAS Group und wurde 1946 gegründet. Die Airline bietet Inlandsflüge in Schweden, Norwegen und Dänemark sowie zahlreiche europäische Verbindungen an. Darüber hinaus bedient SAS Langstreckenziele wie die USA, Thailand, Marokko und den Libanon. Die Airline ist seit dem 1. September 2024 Mitglied der SkyTeam-Allianz und unterhält Codeshare-Abkommen mit verschiedenen Partnerfluggesellschaften.

SAS Flugverspätung und Annullierung Aviclaim

 

SAS Handgepäck

Bei SAS Scandinavian Airlines variieren die Handgepäckbestimmungen je nach gebuchtem Tarif:

Allgemeine Handgepäckrichtlinien:

  • Handgepäck: Max. 55 cm × 40 cm × 23 cm, bis zu 8 kg

  • Persönlicher Gegenstand: Zusätzlich ist ein persönlicher Gegenstand erlaubt, beispielsweise eine Handtasche oder Laptoptasche, max. 40 cm × 30 cm × 15 cm.

Tarifspezifische Regelungen:

  • SAS Go Light: 1 x persönlicher Gegenstand (40 cm x 30 cm x 15 cm)
    • Ein größeres Handgepäck (55 cm × 40 cm × 23 cm, bis 8 kg) kann gebührenpflichtig hinzugebucht werden
  • SAS Go Smart, SAS Go Pro, SAS Plus Smart, SAS Plus Pro: 1 x Handgepäck (55 cm × 40 cm × 23 cm, bis 8 kg) und 1 x persönlicher Gegenstand (40 cm × 30 cm × 15 cm)

  • SAS Business: 2 x Handgepäck (55 cm x 40 cm x 23 cm) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 16 kg und 1 x persönlicher Gegenstand

 

 

 


 

Häufige Fragen

 

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haftet die ausführende Airline Ihrer Pauschalreise. Fällt der Flug aus, muss im Falle einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für eine Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten aufkommen. Bei individuell gebuchten Reisen kann die Erstattung der Ticketkosten zusammen mit der Forderung bei SAS eingereicht werden.

Der Europäische Gerichtshof hat festgesetzt, dass der Zeitpunkt der Öffnung der ersten Flugzeugtür als Messzeit für die Ankunftszeit gilt.

 

Sie können Ihren Flug mit SAS einfach in unserem Flugentschädigungsrechner eingeben und unser System prüft, ob eine Verspätung vorlag.

 

Lassen Sie sich ggf. die Flugverspätung durch SAS bescheinigen. Sollten Sie Ihren Anschlussflug aufgrund der Verspätung verpassen, fragen Sie die Airline, Sie auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, bevor Sie dies selbst erledigen. Sollten Sie Ausgaben für Verpflegung während der Wartezeit haben, bewahren Sie alle Belege auf. 

Sofern ein Flug von der SAS selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.

 

Bei einer Überbuchung, auch Nichtbeförderung genannt, erhalten Sie pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 €. Fragen Sie die SAS unbedingt nach einem Dokument, das die Überbuchung bestätigt.

 

Bei einer SAS Verspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € zu. Unkosten wie Essensausgaben, Taxis oder Hotelübernachtungen können ebenfalls zurückgefordert werden.

 

Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche SAS es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.

Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine SAS auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:

  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Extreme Wetterbedingungen
  • Politische Instabilität
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken am Flughafen

Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

 

Probleme mit SAS?

SAS Verspätung Entschädigung

Je nach zurückgelegter Flugdistanz steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu, wenn Sie von einer SAS Verspätung betroffen waren. Finden Sie jetzt heraus, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch sie ausfällt.

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