Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haftet die ausführende Airline Ihrer Pauschalreise. Fällt der Flug aus, muss im Falle einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für eine Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten aufkommen. Bei individuell gebuchten Reisen kann die Erstattung der Ticketkosten zusammen mit der Forderung eingereicht werden.
SWISS Flug annulliert
Prüfen Sie jetzt Ihre SWISS Air Entschädigung bei einer Flugannullierung.

Wurde Ihre SWISS Flug annulliert?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine SWISS Air Entschädigung bei einer Flugannullierung zu haben:
✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden
✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden
❌ Sie haben keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei SWISS. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Zudem spielen auch die Zeiten Ihres Ersatzfluges im Falle einer Annullierung eine wichtige Rolle. Sollte Ihnen keine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird, haben Sie außerdem Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten. Fluggesellschaften dürfen Ihnen lediglich einen Gutschein anbieten, wenn Sie dem zustimmen. Wenn Sie den Ticketpreis lieber erstattet haben möchten, muss die Airline dies innerhalb von sieben Tagen tun.
Außerdem haben Sie bei einer Flugannullierung von SWISS bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Ungeachtet der Gründe für den Flugausfall ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.
Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden sind sie zusätzlich berechtigt zu:
✅ Einer Unterbringung in einem Hotel
✅ Dem Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen
Wichtig: Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Dann können Sie die entstandenen Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.
Der Europäische Gerichtshof hat festgesetzt, dass der Zeitpunkt der Öffnung der ersten Flugzeugtür als Messzeit für die Ankunftszeit gilt.
Sie können Ihren Flug mit Swiss einfach in unseren Flugentschädigungsrechner eingeben und unser System prüft, ob eine Verspätung vorlag.
Lassen Sie sich ggf. die Flugverspätung durch SWISS bescheinigen. Sollten Sie Ihren Anschlussflug aufgrund der Verspätung verpassen, fragen Sie bei der Airline nach, Sie auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, bevor Sie dies selbst erledigen. Sollten Sie Ausgaben für Verpflegung während der Wartezeit haben, bewahren Sie alle Belege auf.
Sofern ein Flug von der Airline selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.
Bei einer Überbuchung, auch Nichtbeförderung genannt, erhalten Sie pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 €. Fragen Sie bei SWISS unbedingt nach einem Dokument, das die Überbuchung beweist.
Bei einer SWISS Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € zu. Unkosten wie Essensausgaben, Taxis oder Hotelübernachtungen können ebenfalls zurückgefordert werden.
Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.
Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:
- Streik (einzelfallabhängig)
- Extreme Wetterbedingungen
- Politische Instabilität
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken am Flughafen
Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.
Warum Aviclaim?
Prüfen Sie kostenlos Ihren Flug
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Auch vor Gericht
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.