Unkosten bei Flugverspätung oder Annullierung
Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, haben Sie laut Artikel 9 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Kosten für Verpflegung, Hotel und Transport. Wichtig: Nicht alle Ausgaben sind erstattbar. Erfahren Sie hier, welche Kosten Sie zurückfordern können und welche nicht.
Erstattbare Kosten
Diese Ausgaben können Sie von der Fluggesellschaft geltend machen:
✅Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
✅Hotelunterbringung, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist (z. B. Bei einem Ersatzflug am nächsten Tag)
✅Transport zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder andere Unterkunft)
✅Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails o. Ä.)
Tipp: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Kontoauszüge werden von Airlines nicht akzeptiert.
Nicht erstattbare Kosten
Nicht erstattbar sind:
❌Verpasste Geschäftstermine oder Arbeitstage
❌Verpasste Urlaubstage
❌Verpasste Hotelnächte oder Mietwagenkosten
❌Ein anderes Hotel, wenn Sie mit der von der Airline angebotenen Unterkunft unzufrieden waren
❌Überhöhte Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit (nur Hotelübernachtungen, die aufgrund der Annullierung oder Verspätung notwendig sind, müssen durch die Fluggesellschaft erstattet werden)
❌Alkoholische Getränke
❌Verlorenes oder beschädigtes Gepäck – diese Fälle fallen nicht unter EU 261/2004, sondern unter das Montrealer Übereinkommen
❌Notwendige Ersatzkäufe wie Kleidung oder Toilettenartikel bei verlorenem oder verspätetem Gepäck - diese fallen ebenfalls unter das Montrealer Übereinkommen
Unkosten mit AVICLAIM zurückfordern
Fluggesellschaften stellen oft Gutscheine für Mahlzeiten oder Hotel bereit. Manchmal müssen Passagiere die Ausgaben jedoch selbst tragen. Diese Kosten können Sie zusammen mit Ihrer Entschädigung zurückfordern. Wichtig ist, dass Sie alle Belege aufbewahren.
Mit AVICLAIM können Sie Ihre Ansprüche einfach und stressfrei geltend machen. Sie können Ihre Unkosten direkt mit Ihrer Entschädigung bei uns einreichen, wir übernehmen den Rest.
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