Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.
Vueling Streik - Ihr Anspruch auf Entschädigung
Erfahren Sie hier, welche Bedeutung ein Vueling Streik für Sie hat und wie Sie eine Vueling Entschädigung erhalten.
Die spanische Billigfluggesellschaft Vueling Airlines wurde 2004 gegründet und ist ein Tochterunternehmen der International Airlines Group, zu der auch Iberia, Aer Lingus und British Airways gehören. Mit Hauptsitz in Barcelona befördert die Airline jährlich Millionen von Passagieren zu über 100 Destinationen in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten.
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie Entschädigung aufgrund eines Vueling Streiks erhalten und erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem Vueling Streik haben.
Ihre Fluggastreichte bei einem Vueling Streik
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch auf ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder unzureichende Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte mithilfe unseres Flugrechners.
Fluggesellschaften können dazu neigen, kleinere Entschädigungsbeträge anzubieten, ohne Sie ausführlich über Ihre Rechte zu informieren. Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim.
Ihr Vueling Streik Anspruch
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Entschädigung wegen eines Vueling Streik zu haben:
✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU Land mit einer europäischen Airline
✅Sie haben eine bestätigte Buchung
✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)
Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Lesen Sie hier Ihren Anspruch pro Passagier:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Fallbeispiele
Max wurde das Boarding von Vueling verweigert, weil der Flug überbucht war. Alternative Flüge gab es jedoch erst vier Tage nach seinem geplanten Abreisetag. Daraufhin kontaktierte er Vueling mehrere Male eigenständig, um seine Erstattung zu erhalten, doch ohne Erfolg. Er erhielt keine Rückmeldungen und wartet noch immer auf seine Entschädigung.
Roberto buchte einen Flug von Hannover nach Madrid über Barcelona mit Vueling. Allerdings hatte sein erster Flug eine Verspätung von über drei Stunden, wodurch er seinen Anschlussflug verpasste. Somit erreichte er Madrid erst mit einer Verspätung von über fünf Stunden. Aviclaim übernahm seine Forderung und konnte erfolgreich eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für ihn einklagen.
Tipps für Reisende während Streiks
- Überprüfen Sie vor Ihrer Reise regelmäßig den Flugstatus, insbesondere während bekannter Streikzeiten.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente und Belege auf, die für eine Entschädigungsforderung nützlich sein könnten.
- Wenn Sie mit einer großen Verspätung rechnen müssen, fragen Sie das Personal nach Gutscheinen für Mahlzeiten und ggf. Unterkunft.
Kontaktinformationen und nützliche Ressourcen
- Vueling-Kundendienst: Besuchen Sie die offizielle Vueling-Website, um Kontaktmöglichkeiten zu finden.
- Nationale Luftfahrtbehörde: Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Luftfahrtbehörde Ihres Landes.
- Netz der Europäischen Verbraucherzentren: Bietet Beratung und Unterstützung für Verbraucher bei grenzüberschreitenden Problemen.
Häufige Fragen
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug angeboten hat, können Sie Ihre Ticketkosten erhalten.
Sofern ein Flug von Vueling selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.
Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.
Buchen Sie noch keinen Flug selbst, sondern wenden Sie sich immer zuerst an die Airline. Die Airline muss Ihnen eine passende zumutbare Alternative anbieten, erst wenn es keine verfügbaren Flüge bei Ihrer Airline gibt, sollten Sie einen eigenen Flug buchen. Sie erhalten die Kosten des ungenutzten Tickets zurück.
Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:
Streik (einzelfallabhängig, kein Airline Streik)
Extreme Wetterbedingungen
Politische Instabilität
Vogelschlag
Sicherheitsrisiken am Flughafen
Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.
Weitere Informationen
Über Aviclaim
Wir helfen Passagieren seit 8 Jahren zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte haben über 25 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und gewinnen 97 % aller Rechtsfälle.
So funktioniert’s
Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wieviel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.
Ihre Fluggastrechte
Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.