Geben Sie Ihren ersten Flug ein


So erhalten Sie Ihre Entschädigung in wenigen Schritten:

Wir helfen Ihnen, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen!
Unabhängig davon, ob Ihr Flug annulliert oder verspätet war, Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben oder überbucht wurden – bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Flugannullierung
Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu.
Flugverspätung
Hatte Ihr Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden? Dann könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier haben.
Anschlussflug verpasst
Wenn Sie ohne eigenes Verschulden Ihren Anschlussflug verpassen und Ihren Zielflughafen mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Überbuchung
Ihr Flug war überbucht und Ihnen wurde trotz gültigem Ticket das Boarding verweigert? Dann sind Sie von einer Nichtbeförderung betroffen.
Prüfen Sie kostenlos Ihren Flug
...und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bei allen Airlines & bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, entstehen für Sie keine Kosten.
Auch vor Gericht
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.