Habe ich bei Streiks einen Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Ihr Flug in die direkte Streikphase fällt und dadurch nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden konnte, haben Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings haben Sie laut der EU-Verordnung 261/2004 ein Recht auf Verpflegung am Flughafen, sowie ein Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
In Deutschland gehört der 'Warnstreik' leider zum übliches Werkzeug der Gewerkschaften, um in Tarifverhandlungen Druck auf große Unternehmen auszuüben. Einige Airlines haben dies in den vergangenen Jahren schmerzlich zu spüren bekommen und mussten als Reaktion auf einen geplanten Sparkurs immer wieder große Streiks, sowohl des Bodenpersonals, als auch der Piloten und Crews verkraften. In einem immer größeren Wettbewerbsdruck fallender Marktpreise für Passagierflüge, sowie steigender Kraftstoffpreise, befinden sich die Airlines in einem Dilemma, bei welchem geplante Kosteneinsparungen beim Personal allerdings auf starke Widerstände treffen.
In Deutschland kam es zum Beispiel erst Anfang März 2017 wieder zu Streiks des Bodenpersonals an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld, um Druck auf die laufenden Tarifverhandlungen auszuüben. Ihr Flug kann daher verspätet worden sein, ohne dass die Fluggesellschaften hier jedoch etwas gegen tun hätten können. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Airlines im solchen und ähnlichen Fällen in Deutschland tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände berufen können, und letztendlich keine Entschädigung zahlen müssen.
Wann gibt es eine Entschädigung?
Sollte Ihr Flug über drei Stunden verspätet sein, annulliert oder überbucht worden sein, so haben Sie einen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. In Deutschland zählen Streiks allerdings zu der Liste der 'außergewöhnlichen Umstände' für welche die Luftverkehrsgesellschaften nicht verantwortlich und haftbar gemacht werden können. Dabei zählt es, anders als in anderen Ländern nicht, ob das Bodenpersonal des Flughafens oder die Angestellten der Fluggesellschaft den Flugverkehr durch ihren Streik behindern.
In einigen Ausnahmefällen kann es allerdings doch vorkommen, dass Sie auch bei Streiks ein Recht auf Entschädigung haben. Ein Beispiel sind Flüge, welche nicht in die eigentliche Streikphase fallen, aber bei welchen aufgrund der Auswirkungen des Streiks bei Ihrem Flug Probleme auftreten. Oft buchen Airlines Passagiere von Flügen der durch einen Streik verursachten Annullierungen auf spätere Flüge um. Sollte Ihr Flug dann überbucht sein, und Ihnen die Beförderung verhindert werden, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung!
Auch Annullierungen vor dem offiziellen Start des Streiks stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Airline von Entschädigungsverpflichtungen befreien würden. Diese Ansicht wurde im Jahr 2012 durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt (EuGH, Urteil v. 04.10.2012, Az.: C-22/11).
Müssen Sie pünktlich am Flughafen erscheinen?
Insbesondere bei Streiks kommt es vor, dass die Airline es schafft Ihnen kurzfristig Alternativtransporte anzubieten. Um Ihren Anspruch auf diese Transporte zu behalten, sollten Sie pünktlich am Flughafen erscheinen. Wenn Sie einen von der Airline angebotenen Ersatztransport verpassen, so verfällt Ihr Recht auf eine Beförderung.
Sollte es sich um längere Streiks handeln, so sollten Sie sich natürlich zu den von der Airline online zur Verfügung gestellten Informationen richten.
Verpflegungsleistungen am Flughafen
Verspätung | Flugdistanz | Verpflegung |
ab zwei Stunden Wartezeit | bis zu 1.500 Kilometern | Getränke, Mahlzeiten, sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax |
ab drei Stunden Wartezeit | zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern | Getränke, Mahlzeiten, sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax |
ab vier Stunden Wartezeit | mehr als 3.500 Kilometern | Getränke, Mahlzeiten, sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax |
mehr als 5 Stunden Wartezeit | Alle Flugdistanzen |
Möglicher Rücktritt von der Buchung, sowie mögliche Rückerstattung des Flugpreises |
Sollte Ihr Flug auf den nächsten Tag verlegt worden sein, so haben Sie unabhängig von der Flugdistanz einen Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel, sowie dem entsprechenden Transfer von und zum Flughafen.
Bahnfahrt statt Ersatzflug
Da die Airline auch im Streikfall zur Ausführung eines Alternativtransportes verpflichtet ist, könnte es sich insbesondere bei annullierten Inlandsflügen lohnen auf die Schiene umzubuchen. Sie können Ihr Flugticket normalerweise kostenfrei online oder am Schalter Ihrer Fluggesellschaft in ein Bahnticket umtauschen.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie ein teureres Bahnticket individuell buchen. Meist sind die Fluggesellschaften nur bereit Beträge bis zur Höhe des ursprünglichen Ticketpreises zu erstatten.
Mietwagen statt Ersatzflug
Es bestehen keine gesetzlichen Verpflichtungen für die Airline, Ihnen einen Mietwagen zur Verfügung zu stellen oder zu erstatten. Sollten Sie allerdings zu einer solchen Abmachung kommen, so lassen Sie sich diese stets schriftlich bestätigen.
Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Flugdistanz und ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis.
250€
Kurzstrecke bis 1.500km
400€
Mittelstrecke bis 3.500km
600€
Langstrecke ab 3.500km
Prüfen Sie jetzt Ihren Flug kostenlos!
Wenn Ihr Flug mehr als 3 Std. verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde, können Sie einen Anspruch auf bis zu 600 € pro Person haben. Erfahren Sie jetzt, wie viel Ihnen zusteht!