Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.
Erfahren Sie hier, welche Bedeutung ein Eurowings Streik für Sie hat und erhalten Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Eurowings ist eine beliebte Fluggesellschaft in Europa, die nicht nur über das größte Streckennetz von Deutschland nach Europa verfügt, sondern derzeit auch Flüge zu mehr als 100 Destinationen weltweit anbietet. Es ist wichtig, gut über ihre Fluggastrechte informiert zu sein, sollte es zu Flugannullierungen oder Verspätungen kommen.
Bereits im Oktober 2016 und 2022 kam es zu Streiks von Eurowings. Auch für Juli 2024 ist ein erneuter Streik vom Personal des Wings Handling Palma geplant, einer Tochterfirma von Eurowings. Insgesamt soll an sechs Tagen am Flughafen in Palma de Mallorca zu Beginn der Sommerferien in Deutschland gestreikt werden.
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zum Eurowings Streik im Juli in Palma und erfahren Sie im Folgenden, welche Rechte Sie bei einem Eurowings Streik haben.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch auf ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder unzureichende Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte mithilfe unseres Flugrechners.
Fluggesellschaften können dazu neigen, kleinere Entschädigungsbeträge anzubieten, ohne Sie ausführlich über Ihre Rechte zu informieren. Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Eurowings Streik Entschädigung zu haben:
✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU Land mit einer europäischen Airline
✅Sie haben eine bestätigte Buchung
✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)
Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Erfahren Sie hier mehr über Ihren Anspruch pro Passagier:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Im August 2022 plante Kim eine Reise mit vier weiteren Begleitpersonen von Köln nach Athen. Doch kurz vor ihrem Abflug wurde ihr ursprünglicher Flug von Eurowings storniert, und sie wurden auf einen neuen Flug drei Tage später umgebucht. Aviclaim forderte erfolgreich insgesamt 2000€ von der Fluggesellschaft ein.
Auch Paul war von vier Flugannullierungen von Eurowings betroffen. Trotz zahlreicher eigenständiger Kontaktversuche erhielt er letztendlich die Rückmeldung, dass keine Erstattungen möglich seien. Da ihm jedoch insgesamt 1.000 EUR zustehen, entschied er sich, diese Forderung einem Anwalt zu übergeben. Neben dem bereits hohen Zeitaufwand und den Bemühungen entstehen nun auch hohe Anwaltskosten für Paul.
Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug angeboten hat, können Sie Ihre Ticketkosten erhalten.
Sofern ein Flug von Eurowings selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.
Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.
Buchen Sie noch keinen Flug selbst, sondern wenden Sie sich immer zuerst an die Airline. Die Airline muss Ihnen eine passende zumutbare Alternative anbieten, erst wenn es keine verfügbaren Flüge bei Ihrer Airline gibt, sollten Sie einen eigenen Flug buchen. Sie erhalten die Kosten des ungenutzten Tickets zurück.
Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:
Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlistände Umstände.
Wir helfen Passagieren seit 8 Jahren zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte haben über 25 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und gewinnen 97% aller Rechtsfälle.
Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wie viel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.
Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.