Ihre Fluggastrechte der Verordnung 261/2004

Fordern Sie mit Aviclaim Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen ein.

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Ihre Fluggastrechte sind durch die EU Fluggastrechte Verordnung EG 261/2004 seit dem Jahr 2005 geregelt. Die Verordnung schützt Fluggäste vor Flugverspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderungen, die durch Airlines kompensiert werden können.

Die EU Fluggastrechteverordnung im Überblick

Bei diesen Szenarien können Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen:

Flugverspätung: Ihr Flug hat den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreicht.

Annullierung: Die Airline hat den Flug gestrichen und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert.

Überbuchung: Ihnen wurde trotz pünktlichem Check-In und Boarding die Beförderung verweigert.

Anschlussflug verpasst: Durch eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Überbuchung konnten Sie Ihren Anschlussflug nicht erreichen und haben den letzten Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht.

 

Voraussetzungen für die Entschädigung

✅ Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie ein Recht auf Kompensation haben:

✅ Sie haben eine bestätigte Buchungsbestätigung

Pünktlicher Checkin und Boarding

✅ Flug startet innerhalb der EU

✅ Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt

✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.

 

In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern:

❌ Streik (einzelfallabhängig)

❌ Extreme Wetterbedingungen

❌ Politische Instabilität

❌ Vogelschlag

❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen


Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

Fluggastrechte Entschädigung

Die Fluggastrechte Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug ist klar geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke Ihrer Reise vom ersten Abflughafen bis zum letzten Zielflughafen Ihrer Buchung. 
Bei einer Flugdistanz bis zu 1.500 km ergibt sich somit eine Entschädigungssumme von 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km ergibt sich eine Summe bis zu 400 € pro Passagier und für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km sogar bis zu 600 € pro Passagier.

 Fluggastrechte Entschädigung flugverspätung

 

Entschädigungstabelle

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Entschädigung per Entfernung 1 Passagier 2 Passagiere 3 Passagiere 4 Passagiere
Kurzstrecke bis 1500 km 162,50 € 325 € 487,50 € 650 €
Mittelstrecke bis 3500 km 260 € 520 € 780 € 1040 €
Langstrecke >3500 km 390 € 780 € 1170 € 1560 €

Fluggastrechte Annullierung

Schlimmer als ein verspäteter Flug ist die Flugannullierung. Die EU Fluggastrechte entbinden dabei Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung, wenn Sie mehr als 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit von der Annullierung informiert werden.

Ihr Fluggastrecht für einen annullierten Flug hängt einerseits von dem Zeitpunkt ab, an dem Sie von dem Flugausfall erfahren haben und andererseits, wann Sie Ihr gebuchtes Ziel erreicht haben.

Ihr Fluggastrecht sieht eine Kompensation vor wenn:

✅ Sie 7-14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren und der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später landet.

✅ Sie weniger als 7 Tage vor Abflug erfahren, dass Ihr Flug ausfällt und der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später Flug landet.

 

Gemäß der EU Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Erstattung der Ticketkosten. Kontaktieren Sie in jedem Fall die Fluggesellschaft für eine alternative Beförderung, bevor Sie eigenständig etwas buchen.

Übrigens: Die Entschädigung gilt auch für Kinder und Babys. Die einzige Voraussetzung ist, dass für das Kind ebenfalls bezahlt wurde und es nicht kostenlos auf dem Schoß mitfliegen durfte. 

 

Fluggastrechte Verspätung

Auch bei einer Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung zu. Dafür muss Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am letzten Zielort eintreffen.

Hier Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätung auf einen Blick:

  • Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
  • Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
  • Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Fluggastrechte bei Überbuchung

Airlines verkaufen oft mehr Tickets als Sitzplätze im Flugzeug, da sie mit eventuellen Stornierungen und No-Shows rechnen. Wenn dann leider alle Passagiere am Gate auftauchen, muss oft den überbuchten Passagieren ein alternativer Flug angeboten werden. Wenn Ihr Flug überbucht wurde und die Fluggesellschaft Ihnen den Mitflug verweigert, wird von einer Nichtbeförderung gesprochen. Ein äußerst ärgerliches Ereignis, bei dem Sie Ihre Optionen prüfen sollten. Grundvoraussetzung für Ihr Recht auf Entschädigung ist, dass Sie pünktlich und flugtauglich waren. Trifft dies zu, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung bei Überbuchung des Fluges. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Fluggastrechte bei Überbuchung variieren, wenn Sie freiwillig vom Flug zurücktreten oder unfreiwillig auf den Mitflug verzichten.


Fluggastrechte bei Pauschalreisen

Sind Sie von einer Flugverspätung auf Ihrer Pauschalreise betroffen, haben Sie ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden ebenfalls das Recht auf eine Entschädigung. Hat die Airline Ihren Pauschalreise Flug annulliert, gelten Ihre Fluggastrechte bei Pauschalreisen gleichermaßen und Sie können auch hier eine Entschädigung fordern. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Fluggastrechte bei Pauschalreisen. 

Es ist stets wichtig seine Fluggastrechte zu kennen, um im Falle einer Flugverspätung die richtigen Entscheidungen zu treffen. Finden Sie hier Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätung auf einen Blick:

✅ Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen

✅ Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung

✅ Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Achtung: Eine Verschiebung der Abflugzeit reicht nicht aus! Erst nach Ablauf der 5 Stunden Verspätung können Fluggäste von diesem Recht Gebrauch machen.

 

Fluggastrechte Anschlussflug verpasst

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil Ihr Zubringerflug annulliert oder verspätet war? Dann können Sie bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flugverspätung des Zubringerfluges weniger als 3 Stunden beträgt. Als entscheidende Verspätung gibt die EU Verordnung 261/2004 an, dass die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen muss, um ein Recht auf Entschädigung geltend zu machen.

 

Streik Flug Entschädigung

Es gilt auch bei Streiks: Die Fluggesellschaft muss Sie rechtzeitig darüber informieren, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks storniert wird und einen alternativen Flug bereitstellen oder die Ticketkosten erstatten.


Streik des Bodenpersonals

Im Falle eines Streiks des Bodenpersonals eines Flughafens können Sie im Regelfall keine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Zum Bodenpersonal gehört zum Beispiel die Sicherheitskontrolle, sowie die Gepäckabfertigung, die MitarbeiterInnen in diesen Bereichen arbeiten nämlich mit allen Airlines gemeinsam, was bedeutet, dass die Airlines keinen Einfluss auf diese Streiks haben.


Streik der Flugsicherung

Fluggesellschaften möchten sich bei Streiks der Flugsicherung regelmäßig aus der Verantwortung ziehen und lehnen Entschädigungszahlungen für Flugausfälle oder Verspätungen ab. Insbesondere für Flüge, die lediglich die bestreikten Gebiete passieren sollen auf ihrem Weg in ein anderes Land, können Sie eine Entschädigung erhalten. Je nach Dauer der Verspätung am Ankunftsort und/oder eines Angebots zur Ersatzbeförderung kann Ihr Entschädigungsanspruch jedoch verfallen. Verspätungen und Flugausfälle aufgrund von Streiks der Flugsicherung sind stets im Einzelfall zu überprüfen.


Streik des Airline Personals

Bei einem Streik des eigenen Personals der Airline wie zum Beispiel der PilotInnen besteht unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

Ein Streik des eigenen Personals ist generell ein Zeichen, ein Protest, um auf unangemessene Arbeitsverhältnisse aufmerksam zu machen und diese zu verbessern. Die Arbeitsbedingungen des eigenen Personals ist durchaus ein Aspekt, auf welchen die Airline direkten Einfluss hat und aus diesem Grund kann ein Streik des eigenen Personals nicht als außergewöhnlicher Umstand bezeichnet werden. Außergewöhnliche Umstände müssen nämlich drei Kriterien erfüllen, sie müssen unvorhersehbar, unvermeidlich und von externen Faktoren verursacht worden sein. 


Ihre Fluggastrechte am Flughafen

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung schon am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft haben.

Ab einer Verspätung von 2 Stunden:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Zwei Telefongespräche oder E-Mails

Flug am nächsten Tag:

  • Übernachtungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches)
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft


Bietet die Airline Ihnen dies nicht an und Sie müssen in Vorkasse treten, bewahren Sie unbedingt alle Belege sorgfältig auf. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline erstatten lassen.

 

Serviceleistungen bei Flugverspätungen Aviclaim

 

Warum mit Aviclaim fordern?

Airlines antworten kaum oder mit “außergewöhnlichen Umständen” an Anfragen von Passagieren. Das raubt Ihnen viel Zeit und Nerven. Einen Rechtsanwalt zu beantragen, dauert lange und ist sehr teuer. Mit Aviclaim haben Sie Flugrechtexperten an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung schnell und unbürokratisch für Sie fordern können. So können Sie bis zu 600 € Kompensation pro Person fordern (abzgl. Erfolgsprovision). 

Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und steht Ihnen bei Flugproblemen zur Seite. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie diese arbeiten und kennen die juristische Taktik der Fluggesellschaften. Wir prüfen jeden Fall genau und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung, nach geltendem Fluggastrecht, erhalten.

Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welches Flugproblem, egal welche Airline: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.

 



Häufige Fragen

 

Fluggäste können ihre Rechte geltend machen bei Flugverspätungen von mindestens 3 Stunden, Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung, Überbuchungen trotz pünktlichem Check-In, und verpassten Anschlussflügen aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine bestätigte Buchungsbestätigung, pünktlicher Check-In und Boarding, der Start des Flugs innerhalb der EU oder außerhalb der EU mit einer europäischen Airline sowie das Fehlen außergewöhnlicher Umstände.

 

Die Entschädigung kann bei außergewöhnlichen Umständen verweigert werden, wie Streik (einzelfallabhängig), extremen Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Vogelschlag und Sicherheitsrisiken am Flughafen.

Ab einer Verspätung von 2 Stunden haben Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche oder E-Mails. Bei einem Flug am nächsten Tag sind auch Übernachtungsmöglichkeiten und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft zu gewähren.

Überprüfen Sie Ihren Flug hier und machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend. Nachdem Sie einen Account angelegt haben, können Sie Ihre Dokumente hochladen. Unsere Rechtsanwälte überprüfen dann Ihren Fall und fordern Ihre Entschädigung ein. Wenn nötig auch vor Gericht.

 

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