EU-Fluggastrechte: Verordnung 261/2004 im Überblick
Finden Sie jetzt heraus, welche Rechte Sie durch die Fluggastrechteverordnung haben. Entschädigung oder Rückerstattung des Ticketspreises!

Übersicht Fluggastrechteverordnung
1. Warum gibt es die Fluggastrechteverordnung?
Die aktuellen Fluggastrechte existieren bereits seit dem Jahr 2005, als die EU-Fluggastrechteverordnung unter dem Namen EG 261/2004 des europäischen Parlaments und Rates in Kraft trat. Sinn und Zweck dieser Verordnung war und ist es, “ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen.”. Bis dato blieben Flugverspätungen, Flugausfälle und Nichtbeförderungen für die Fluggesellschaften folgenlos, was durch diese Verordnung vermieden und betroffene Passagiere entschädigt werden sollen. Enorme Verspätungen bringen ebenfalls große Unannehmlichkeiten mit sich, welchen die Passagiere ohne diese Fluggastrechte hilflos ausgesetzt wären.
Das Team von Aviclaim hilft Ihnen, Ihr Recht wahrzunehmen und Ihren Anspruch auf eine Entschädigungszahlung erfolgreich durchzusetzen.
2. Wann erhalte ich eine Entschädigung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung bringt neben Rechten auch Pflichten für Passagiere mit sich, die für einen gültigen Anspruch auf Entschädigung wahrgenommen werden müssen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie für Ihr Fluggastrecht einstehen können:
- Sie müssen über eine bestätigte Buchung verfügen und
- sich pünktlich zu der von der Fluggesellschaft angegebenen Zeit beim Check-In und Boarding eingefunden haben.
Auch für Flüge müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit Sie für die aufgetretenen Probleme eine Ausgleichszahlung erhalten können. Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht vor, dass Ihr Flug für einen Anspruch auf Entschädigung qualifiziert ist, wenn er...
- innerhalb der EU startet oder
- von außerhalb der EU kommend in der EU landet und von einer europäischen Airline ausgeführt wird.
- innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt wurde.
Sind oben genannte Voraussetzungen erfüllt und es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor, können Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline geltend machen. Mit uns können Sie Ihre Fluggastrechte in Anspruch nehmen und erfolgreich eine Entschädigungszahlung durch die Airline anfordern, wenn Sie auf Ihrem Flug eines der folgenden Probleme hatten:
- Flugverspätung: Ihr Flug hat den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreicht.
- Annullierung: Die Airline hat den Flug gestrichen und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug darüber informiert.
- Überbuchung: Ihnen wurde trotz pünktlichem Check-In und Erscheinen zum Boarding die Beförderung verweigert.
- Anschlussflug verpasst: Durch eine kürzere Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung konnten Sie Ihren Anschlussflug nicht erreichen und haben den letzten Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht. Ihre Flüge waren mit unterschiedlichen Airlines? Kein Problem, solange alle Flüge einer Buchung angehören.
3. Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug ist in der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Ganz egal, ob Sie für einen Flug 10 € oder 500€ gezahlt haben - die Höhe der Entschädigung richtet sich einzig nach der zurückgelegten Flugstrecke Ihrer Reise vom ersten Abflughafen bis zum letzten Zielflughafen Ihrer Buchung. Bei einer Flugdistanz bis zu 1.500 km ergibt sich somit eine Entschädigungssumme von 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km ergibt sich eine Summe bis zu 400 € und für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km sogar bis zu 600 € pro Passagier. Aviclaim behält für seinen Service eine Erfolgsprämie ein.
Fliegen Sie beispielsweise von Hamburg nach New York, steht Ihnen ab einer Verspätung von mindestens 4 Stunden eine Entschädigung von 600€ pro Person zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Direktflug gebucht haben oder mit Zwischenstopp in Amsterdam umgestiegen sind. Ist beispielsweise der Zubringerflug von Hamburg nach Amsterdam verspätet und Sie verpassen dadurch Ihren Anschlussflug, zählt für die Berechnung der Entschädigung nicht nur die Flugdistanz von Hamburg nach Amsterdam, sondern stets die von Hamburg nach New York.
250€, 400€ oder 600€? Prüfen Sie gleich hier kostenlos Ihren Flug und erfahren sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Gerne kann Aviclaim Ihnen danach auch bei der Einforderung Ihres Anspruchs gegen eine Prämie allein im Erfolgsfall behilflich sein.
Übrigens: Die Entschädigung gilt auch für Kinder und Babys. Die einzige Voraussetzung ist, dass für das Kind ebenfalls bezahlt wurde und es nicht kostenlos auf dem Schoß mitfliegen durfte.
4. Ihre Rechte bei Flugverspätung
Eine Flugverspätung ist immer ein ärgerlicher Zwischenfall, der die Stimmung einer Reise gleich zu Beginn trüben kann und die im Voraus gemachten Pläne durcheinander bringt. Dank der Fluggastrechteverordnung der EU muss die Airline ihren Fluggästen für diese Unannehmlichkeiten jedoch eine Ausgleichszahlung zahlen.
Um für eine Flugverspätung auch eine Entschädigung zu erhalten, muss der Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am letzten Zielort eintreffen.
Je nach Flugdistanz kann die Zahlung 250€, 400€ oder 600€ pro Person betragen.
Es ist stets wichtig seine Fluggastrechte zu kennen, um im Falle einer Flugverspätung die richtigen Entscheidungen zu treffen. Finden Sie hier Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätung auf einen Blick:
- Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
- Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
- Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Achtung: Eine Verschiebung der Abflugzeit reicht nicht aus! Erst nach Ablauf der 5 Stunden Verspätung können Fluggäste von diesem Recht Gebrauch machen.
5. Ihre Rechte bei Flugausfall
Schlimmer als ein verspäteter Flug ist der Moment, in dem Sie die Information erhalten, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 entbindet dabei Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung, wenn Sie mehr als 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit von der Annullierung informiert wurden.
Ihr Recht auf eine Fluggastentschädigung für einen ausgefallenen Flug hängt einerseits von dem Zeitpunkt ab, an dem Sie von dem Flugausfall erfahren haben und andererseits wann Sie Ihr gebuchtes Ziel erreicht haben.
Ihr Fluggastrecht sieht eine Ausgleichszahlung vor, wenn Sie:
- 7-14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren und der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später als der ursprünglich geplante Flug landet.
- Weniger als 7 Tage vor Abflug erfahren, dass Ihr Flug ausfallen wird und der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später als der ursprünglich geplante Flug landet.
Gemäß der Verordnung haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Rückerstattung der Ticketkosten. Kontaktieren Sie in jedem Fall die Fluggesellschaft für eine alternative Beförderung, bevor Sie eigenständig etwas buchen. Lassen Sie sich Zusagen über Kostenerstattungen schriftlich geben, um dies später belegen zu können.
6. Ihre Rechte bei Flugüberbuchung
Wenn Ihr Flug überbucht wurde und die Fluggesellschaft Ihnen den Mitflug verweigert, wird in der Fluggastrechteverordnung von einer Nichtbeförderung gesprochen. Ein äußerst ärgerliches Ereignis, bei dem Sie Ihre Optionen prüfen sollten. Grundvoraussetzung für Ihr Recht auf Entschädigung ist, dass Sie pünktlich und flugtauglich waren.
Trifft dies zu, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung bei Überbuchung des Fluges.
Ihre Fluggastrechte bei Überbuchung und die Leistungen, die Sie erhalten, können variieren, wenn Sie freiwillig vom Flug zurücktreten oder unfreiwillig auf den Mitflug verzichtet haben.
Lesen Sie hier mehr zu Ihren Fluggastrechten bei Überbuchung und welche Optionen Sie haben.
7. Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst
Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil Ihr Flug gestrichen wurde oder eine Flugverspätung vorlag?
Dann können Sie bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flugverspätung, weshalb Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weniger als 3 Stunden beträgt. Als entscheidende Verspätung gibt die EU-Verordnung 261/2004 an, dass die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen muss, um ein Recht auf Entschädigung geltend machen zu können.
8. Ihre Rechte bei Pauschalreisen und Ihre Rechte bei Geschäftsreisen
Sind Sie von einer Flugverspätung auf Ihrer Pauschalreise betroffen, haben Sie ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort ebenfalls das Recht auf eine Entschädigung. Hat die Airline Ihren Flug annulliert, gelten Ihre Fluggastrechte bei Pauschalreisen gleichermaßen und Sie können auch hier eine Entschädigung fordern. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Ansprüche bei Pauschalreisen.
Eine Vielzahl an Passagieren im Flugverkehr reist heutzutage aus geschäftlichen Gründen durch die ganze Welt. Somit kommt es auch zu Flugverspätungen auf Geschäftsreisen und gestrichenen Flügen, die verpasste Termine nach sich ziehen können. Genau wie für Urlaubsreisende spricht die EU-Fluggastrechteverordnung Geschäftsreisenden einen Anspruch auf Entschädigung zu. Lesen Sie mehr zum Thema Entschädigung bei Geschäftsreisen.
9. Erstattung des Ticketpreises
Gerade im Zuge der Corona-Krise verweigern viele Fluggesellschaften Ihren Kunden eine Rückerstattung des Ticketpreises. Ihre Fluggastrechte während der Corona-Pandemie gelten jedoch weiterhin. Sofern ein Flug also von der Airline selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Erstattung geltend machen. Auch Aviclaim kann Ihnen in diesem Fall gegen eine Erfolgsprämie i. H. v. 35 % (inkl. niederländischer USt.) behilflich sein.
10. Was sind außergewöhnliche Umstände?
Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie diesen jedoch nachvollziehbar belegen können. In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung zu Recht verweigern:
- Streik (einzelfallabhängig)
- Extreme Wetterbedingungen
- Politische Instabilität
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken am Flughafen
Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.
Oftmals beziehen sich Fluggesellschaften unberechtigterweise auf außergewöhnliche Umstände, um damit einer Entschädigungszahlung zu entgehen und die Fluggastrechte zu unterwandern. Lassen Sie sich von diesen Ausreden nicht hinter's Licht führen. Prüfen Sie Ihren Flug gleich hier und wir kämpen für alles, was Ihnen zusteht.
11. Das sind Ihre Ansprüche am Flughafen
Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls schon am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft haben sollen.
- Ab einer Verspätung von 2 Stunden
- Mahlzeiten und Erfrischungen
- Zwei Telefongespräche bzw. Telefaxe oder E-Mails
- Flug am nächsten Tag
- Übernachtungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches)
- Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
Tut die Airline dies nicht und Sie müssen in Vorkasse treten, bewahren Sie bitte alle Belege sorgfältig auf. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline erstatten lassen.
12. So erhalten Sie Ihre Entschädigung
Natürlich können Sie Ihre Fluggastrechte selbst in die Hand nehmen und die Fluggesellschaft direkt kontaktieren und Ihre Entschädigung fordern. Oftmals werden Sie dabei über eine lange Zeit hingehalten, um dann schlussendlich mit außergewöhnlichen Umständen vertröstet zu werden.
Sparen Sie sich diese Zeit und Nerven.
Mit Aviclaim profitieren Sie von Rechtsexperten im Flugrecht und erhalten Ihre Entschädigung in nur 4 Schritten:
- Flug prüfen: Einfach Flugnummer + Datum eingeben und wir sagen Ihnen, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie im Kundenportal Ihr Flugticket, eine Ausweiskopie und eine Vollmacht hoch.
- Forderungsprozess: Wir kontaktieren die Airline und setzen Ihre Fluggastrechte, wenn nötig, vor Gericht um.
- Auszahlung: Erhalten Sie die Entschädigung als Überweisung auf Ihr Konto. Für unseren Service behalten wir lediglich im Erfolgsfall eine Provision ein.
Viele Fluggesellschaften geben sich große Mühe, die Durchsetzung der Fluggastrechte für Passagiere so umständlich wie möglich zu machen. Haben Sie es erfolgreich geschafft, Ihren Antrag für die Entschädigung einzureichen, vergeht meist eine lange Zeit bis sich die Airline zurückmeldet. Anstatt einer Zahlungsankündigung folgt oft eine Ausrede der Airline, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und ein Recht auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 nicht bestehe.
Ihr Aufwand und das lange Warten haben sich nicht bezahlt gemacht und die Fluggesellschaft freut sich über eine fehlgeschlagenen Entschädigungszahlung mehr.
Aviclaim nimmt Ihnen diesen Aufwand ab und gibt sich mit einer einfachen Ausrede der Airline nicht zufrieden. Wir kämpfen für Ihre Fluggastrechte und ziehen für Ihre Entschädigung bis vor Gericht. Sie haben dabei keinerlei Risiko oder Extrakosten. Lediglich im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision für unseren erfolgreichen Kampf für Ihre Rechte als Verbraucher.
Ihre Entschädigung ist unsere Aufgabe.
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