Air France Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Air France Entschädigung.

Eine Flugreise sollte immer reibungslos verlaufen, doch häufig kommt es zu unerwarteten Problemen wie einer Air France Verspätung oder Annullierung. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch dazu führen, dass Sie wertvolle Zeit verlieren – sei es bei einem kurzen Citytrip, bei einer Geschäftsreise oder im wohlverdienten Urlaub. Doch als Passagier können Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einer Air France Verspätung, einer Flugannullierung, einer Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Ihr Anspruch bei Air France Flügen
Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Da Air France Ihren Sitz in der EU hat, sind Ihre Ansprüche durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt. Prüfen Sie hier, welche Air France Entschädigung Ihnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug zusteht:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Air France Entschädigung zu haben bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Air France. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Air France nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Air France Streik
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für Air France Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann einen Anspruch auf eine Entschädigung von Air France.
Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Air France Flüge wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem Air France Streik finden Sie hier.
Wissenswertes über Air France
Frankreichs größte Fluggesellschaft, Air France, bildet gemeinsam mit der niederländischen KLM Royal Dutch Airlines die renommierte Air France-KLM Holding. Die internationale Airline-Gruppe zählt zu den bedeutendsten der Welt. Im Jahr 2022 beförderte sie rund 83 Millionen Passagiere in über 120 Länder.
Trotz ihrer Größe und Erfahrung treten auch bei Air France Verspätungen, Flugannullierungen auf – sei es durch unvorhergesehene Wetterbedingungen, technische Probleme oder betriebliche Abläufe.
Für betroffene Fluggäste ist es daher wichtig zu wissen, welche Fluggastrechte Ihnen zustehen, sodass sie ihre Ansprüche geltend machen können.
Air France Handgepäck
Die Anzahl Ihres Air France Handgepäcks hängt von Ihrer Reiseklasse ab:
Economy/ Premium Economy
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
- 1x Handgepäck 55 x 35 x 25 cm
- Insgesamt max. 12 kg
Business
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
- 2x Handgepäck 55 x 35 x 25 cm
- Insgesamt max. 18 kg
La Premiere
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
- 2x Handgepäck 55 x 35 x 25 cm
- Insgesamt max. 18 kg
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Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
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