Brussels Airlines Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Brussels Airlines Entschädigung.
Eine Brussels Airlines Flugverspätung oder Annullierung ist sehr ärgerlich. Besonders, wenn Ihnen dadurch wertvolle Zeit in Ihrem Urlaub oder auf Geschäftsreise verloren geht. Doch als Fluggast können Sie Ihre Rechte laut der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend machen. Hier erfahren Sie, wann Sie Ihre Brussels Airlines Entschädigung bei einer Flugverspätung, Flugannullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug einfordern können.
Ihr Anspruch bei Brussels Airlines Flügen
Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Da Brussels Airlines Ihren Sitz in der EU hat, sind Ihre Ansprüche durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt. Prüfen Sie hier, wie hoch die Brussels Airlines Entschädigung ausfällt:
| Flugentfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
| Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
| Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Brussels Airlines Entschädigung zu haben bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Brussels Airlines. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Brussels Airlines nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Brussels Airlines Streik
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für Brussels Airlines Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann einen Anspruch auf eine Entschädigung von Brussels Airlines.
Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Brussels Airlines Flüge wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem Brussels Airlines Streik finden Sie hier.
Wissenswertes über Brussels Airlines
Brussels Airlines ist eine belgische Fluggesellschaft, die 2002 gegründet wurde und ihren Standort am Flughafen Brüssel hat. Die Fluggesellschaft fliegt nach Europa, Afrika und Nordamerika und gehört zur Brussels Airlines Group. Mit über 3,300 Mitarbeitern fliegt Brussels an über 54 Reiseziele und betreibt 38 Flugzeuge. In Deutschland bietet sie Flüge aus Berlin (BER, TXL), Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Köln-Bonn (CGN), München (MUC) und Stuttgart (STR) an.

Brussels Airlines Handgepäck
Unabhängig vom gebuchten Ticket dürfen Sie bei Brussels Airlines immer ein Handgepäckstück mitführen. Die Regelungen für zusätzliches Gepäck variieren je nach Ticketklasse:
Economy
- 1x Handgepäckstück max. 8 kg 55 x 40 x 23 cm
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 10 cm
Premium Economy
- 1x Handgepäckstück max. 8 kg 55 x 40 x 23 cm
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 10 cm
Business Class
- 2x Handgepäckstücke max 8 kg je Stück 55 x 40 x 23 cm
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 10 cm
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Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
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