Iberia Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Iberia Entschädigung.

Eine Iberia Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung ist sehr ärgerlich, besonders wenn Ihnen dadurch wertvolle Zeit verloren geht - egal, ob auf einer Geschäftsreise, bei einem kurzen Städtetrip oder im Urlaub. Doch dank der EU Fluggastrechteverordnung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Iberia Entschädigung. Prüfen Sie hier, wann Sie Ihre Rechte gegenüber Iberia geltend machen können, wenn Sie von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind.
Ihr Anspruch bei Iberia Flügen
Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Passagiere seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Prüfen Sie hier, welche Iberia Entschädigung Ihnen zusteht, wenn Sie von einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug betroffen sind. Nach geltendem EU-Recht ist die Entschädigungssumme unabhängig vom Ticket und berechnet sich nach der Flugdistanz:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer gesamten Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Fluggast. Bei einer Distanz von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Fluggast zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Fluggast.
Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen gelten sowohl für Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich und flugtauglich am Gate
✅ Abflug- oder Zielflughafen liegen in der EU
✅ Das Verschulden liegt bei Iberia. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Iberia Streik
Streiks, die nicht von Austrian Airlines beeinflusst werden können, wie z.B. ein Streik der Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungszahlungen entfallen.
Es gibt jedoch Ausnahmen für Iberia Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden, wie beispielsweise von Piloten oder vom Bordpersonal, und die Airline nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu reduzieren. In solchen Fällen haben Sie gemäß der Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Ihre Iberia Flüge aufgrund von einem Streik annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Hier finden Sie alle Informationen zu einem Iberia Streik.
Wissenswertes über Iberia
Beheimatet in Madrid-Barajas ist Iberia Líneas Aéreas de España S. A. die größte Fluggesellschaft Spaniens. Die Fluggesellschaft ist Mitglied der Oneworld Alliance und besitzt 160 Flugzeuge. Damit fliegt Iberia an 137 Destinationen, unter anderem Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Wien oder Zürich. Außerdem ist Iberia Muttergesellschaft des spanischen Billigfliegers Vueling.

Iberia Gepäck
Economy
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
- 1x Handgepäckstück max. 10 kg 56 x 40 x 25 cm
Business
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
- 1x Handgepäckstück max. 14 kg 56 x 40 x 25 cm
Business Plus
- 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
- 2x Handgepäckstücke max. 14 kg 56 x 40 x 25 cm
Warum Aviclaim?
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Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Auch vor Gericht
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