Malta Air Fluggastrechte

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Eine Malta Air Flugverspätung oder sogar Annullierung ist ärgerlich. Besonders wenn Ihnen dadurch wertvolle Zeit in Ihrem Urlaub verloren geht. Sicherlich fragen Sie sich, welche Rechte Ihnen in diesem Fall zustehen. Erfahren Sie hier, welche Ansprüche Sie bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung mit Malta Air geltend machen können.

 

Ihr Anspruch bei Malta Air Flügen

Seit 2004 gibt es die EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die festlegt, dass Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen unter bestimmten Vorraussetzungen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Diese kann bis zu 600 € pro Passagier betragen. Nach geltendem EU-Recht richtet sich die Höhe der Entschädigung nicht nach dem Ticketpreis, sondern ausschließlich nach der Flugdistanz:

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer gesamten Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Distanz von bis zu 3.500 km steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.

 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine  Entschädigung von Malta Air zu haben bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich und flugtauglich am Gate

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Malta Air Streik 

Streiks, die nicht von der Airline beeinflusst werden können, wie z.B. ein Streik der Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungszahlungen entfallen.

Es gibt jedoch Ausnahmen für Streiks, die durch das Malta Air Personal verursacht werden, wie beispielsweise von Piloten oder vom Bordpersonal, und die Airline nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu reduzieren. In solchen Fällen haben Sie gemäß Ihrer Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigung. 

Wenn Ihre Malta Air Flüge aufgrund von einem Streik annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

Hier finden Sie alle Informationen zu einem Malta Air Streik.

 

Wissenswertes über Malta Air

Malta Air ist eine Billigfluggesellschaft mit Heimatbasis auf dem Flughafen Malta. Die Fluggesellschaft wurde 2019 von Ryanair gegründet und ist eine Tochtergesellschaft des irischen Konzerns. Die maltesische Regierung arbeitet bei dem Projekt eng mit Ryanair zusammen, hält aber keine Anteile an der Fluggesellschaft. Malta Air übernimmt unter anderem Ryanair-Flüge von und nach Malta sowie zahlreiche Verbindungen in Europa und Nordafrika. Mit Malta Air können Sie beispielsweise nach Italien, Spanien, Deutschland, Griechenland oder Polen fliegen. 


Malta

Malta Air Handgepäck

Basic-Tarif (Standardbuchung):
– 1 × kleines Handgepäck (max. 40 × 25 × 20 cm)
– Kabinengepäck (55 × 40 × 20 cm, bis 10 kg) nur gegen einen Aufpreis

Priority / Plus / Flexi Plus:
– 1 × kleines Handgepäck (max. 40 × 25 × 20 cm)
– 1 × großes Handgepäck (max. 55 × 40 × 20 cm, bis 10 kg) im Tarif enthalten

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