SunExpress Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine SunExpress Entschädigung.

Eine Sunexpress Flugverspätung oder Sunexpress Annullierung kann nicht nur Nerven kosten, sondern auch wertvolle Zeit. Die EU-Fluggastrechteverordnung sichert Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier, welche Ansprüche Sie bei einer SunExpress Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug geltend machen können.
Ihr Anspruch bei einem SunExpress Flug
Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Passagiere seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Prüfen Sie hier, welcher Anspruch Ihnen bei einer SunExpress Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflügen zusteht. Dabei ist Ihre Entschädigung nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern von der geflogenen Distanz.
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Fluggast. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Fluggast zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Fluggast.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben bei einer SunExpress Flugverspätung, Stornierung, Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Abflug innerhalb der Europäischen Union
✅Das Verschulden liegt bei SunExpress. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Airline nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
SunExpress Streik
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für SunExpress-Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Ihr SunExpress Flug also wegen eines Streiks annulliert wird, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem SunExpress Streik finden Sie hier.
Wissenswertes über SunExpress
SunExpress (Güneş Ekspres Havacılık A.Ş) ist eine türkische Fluggesellschaft mit Sitz in Antalya. Die Airline wurde 1989 als Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa und Turkish Airlines gegründet. Sie spezialisiert sich auf Verbindungen zwischen europäischen Städten und attraktiven Reisezielen in der Türkei und positioniert sich somit als beliebte Ferienfluggesellschaft.
SunExpress Handgepäck
Bei internationalen Flügen gelten unterschiedliche SunExpress Gepäckbestimmungen je nach gebuchtem Tarif. Die Handgepäckbestimmungen sind für alle Klassen grundsätzlich gleich, jedoch ist beim günstigsten Tarif (SunLight) kein gratis Handgepäck im Preis inbegriffen.
Allgemeine Regelung:
- 1 Handgepäckstück pro Person (max. 55 x 40 x 23 cm; 8 kg)
Tarifabhängige Unterschiede:
- SunLight:
- 1 kleines Handgepäckstück (40 x 30 x 20 cm; 4 kg)
- Kein größeres Handgepäckstück im Preis enthalten, kann aber gegen eine Gebühr hinzugebucht werden.
- SunEco, SunClassic, SunPremium:
- 1 Handgepäckstück ((max. 55 x 40 x 23 cm; 8 kg)
- Zusätzliches Handgepäckstück oder Übergepäck kann gegen eine Gebühr hinzugebucht werden.
Warum Aviclaim?
Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Auch vor Gericht
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.