Flughafen Palma de Mallorca - Ihre Fluggastrechte

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Palma de Mallorca.

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Fakten Flughafen Palma de Mallorca

Einige Fakten über den Flughafen Mallorca zusammengefasst: 

  • Der Flughafen Palma de Mallorca ist der drittgrößte Flughafen Spaniens  
  • Er wurde 1960 eröffnet 
  • Der offizielle Name des Flughafens ist Aeropuerto de Son San Juan 
  • In 2023 wurden erstmals mehr als 30 Millionen Passagiere abgefertigt

 


Waren Sie von einer Flugverspätung am Flughafen Palma de Mallorca betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug. 

 


 

Fluggastrechte am Flughafen Palma de Mallorca  

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Mallorca abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Mallorca landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug vom oder zum Flughafen Mallorca mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.

Flughafen Palma

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Palma de Mallorca?

 

Weitere wichtige Informationen 

Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit

Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit. 

Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:

  • Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
  • Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
  • Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Flughafen Palma

Außergewöhnliche Umstände 

Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:

  • Schlechtes Wetter
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sperre des Luftraums

Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.  

 

Streik am Flughafen Palma de Mallorca

Generell gelten Streiks am Flughafen Mallorca als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.  

Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Mallorca zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu. 

 


 

Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Flughafen Palma de Mallorca betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.

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