Flughafen Weeze - Informationen zu Ihren Fluggastrechten
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Weeze.

Fakten Flughafen Weeze
Einige Fakten über den Flughafen Weeze zusammengefasst:
- Offizieller Name: Flughafen Niederrhein (NRN)
- Der Flughafen wurde 2003 für den zivilen Flugverkehr eröffnet, davor wurde das Gelände als Militärflughafen genutzt
- Es ist der drittgrößte Flughafen in NRW
- Ryanair ist die Hauptfluggesellschaft, die Flüge von und zum Flughafen Weeze anbietet
Waren Sie von einer Flugverspätung am Flughafen Weeze betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug.
Fluggastrechte am Flughafen Weeze
Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Weeze abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Weeze landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug von oder zum Flughafen Weeze mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Weeze?
- Flugverspätung Entschädigung: Ihr Flug von Flughafen Weeze hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden
- Flug annulliert Entschädigung: Ihr Flug von oder zum Flughafen Weeze wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert
- Flug überbucht Entschädigung: Ihnen wurde Ihre Flugbeförderung von oder zum Flughafen Weeze verweigert
- Anschlussflug verpasst Entschädigung: Aufgrund eines verpassten Anschlussflugs sind Sie mit mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielort angekommen.
Weitere wichtige Informationen
Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit
Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit.
Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:
- Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
- Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
- Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:
- Schlechtes Wetter
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken
- Unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sperre des Luftraums
Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.
Streik am Flughafen Weeze
Generell gelten Streiks am Flughafen Weeze als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.
Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Weeze zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu.
Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Flughafen Weeze betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.