Flughafen Zürich - Informationen zu Ihren Fluggastrechten

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Zürich.

Finden Sie Ihren Flug
In wenigen Minuten erledigt Kein Kostenrisiko Erfolgsquote über 97 %

Fakten Flughafen Zürich 

Einige Fakten über den Flughafen Zürich zusammengefasst: 

  • Offizieller Name: "Flughafen Zürich" (ZRH) / "Zurich Airport"
  • Der Flughafen wurde 1948 eröffnet
  • Es ist der größte und wichtigste internationale Flughafen in der Schweiz
  • In 2023 gab es über 258.000 Starts und Landungen

Waren Sie von einer Flugverspätung am Flughafen Zürich betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug. 

 


Fluggastrechte am Flughafen Zürich   

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Zürich Flughafen abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Zürich Flughafen landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug vom oder zum Zürich Flughafen mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.

Flughafen Zürich

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Zürich ?

 

Weitere wichtige Informationen 

Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit

Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit. 

Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:

  • Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
  • Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
  • Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Flughafen Zürich

Außergewöhnliche Umstände 

Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:

  • Schlechtes Wetter
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sperre des Luftraums

Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.  

 

Streik am Flughafen Zürich 

Generell gelten Streiks am Flughafen Zürich als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.  

Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Zürich zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu. 

 


Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Zürich Flughafen betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.

 

Erfahrungen

Unsere Kunden geben uns eine durchschnittliche Bewertung von !