Von Flugverspätung betroffene Passagiere warten 16 Stunden auf Weiterflug

Mit Betten aus Handgepäck und Jacken mussten Anfang November 2018 die Passagiere eines Eurowings-Flugs 16 Stunden am Flughafen in New York ausharren. Forderungen der Passagiere nach Entschädigung werden von Eurowings abgelehnt.

Eigentlich sollte Flug EW1101 am Abend des 02. November 2018 vom Flughafen JFK in New York starten und die 275 Passagiere des Fluges über Nacht nach Düsseldorf bringen.

Stattdessen mussten Teile der Passagiere ihr Nachtlager am Flughafen in New York aufschlagen und sich aus Gepäck und Klamotten ein Bett auf dem kalten Steinboden errichten. Bei solch einer langen Verspätung besteht laut EU-Verordnung 261/2004 der Anspruch auf eine angenehmere Unterkunft, die ein anderer Teil der Reisenden auch in Anspruch genommen hat.

Diese Unterkünfte waren jedoch so weit außerhalb, dass die am Flughafen Übernachtenden nicht das Risiko eingehen wollten, den nächsten Flug zu verpassen und im Transit-Bereich des Flughafens blieben.

Ausgestattet mit je einer Flasche Wasser (0,2L) und einem Verzehrgutschein in Höhe von 10 US-Dollar pro Passagier mussten diese am Flughafen auf die 16 Stunden verspätete Reise nach Düsseldorf warten.

Unterwegs im Flieger stellte sich jedoch heraus, dass der Flughafen in Düsseldorf aufgrund des Nachtflugverbotes nicht angeflogen werden konnte. Neuer Zielflughafen: Köln/Bonn.

In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 261/2004, die solche Probleme auf europäischer Ebene regelt, wären nun eigentlich eine Kostenerstattung von Ausgaben für Verpflegung, Transferkosten von und zum Flughafen sowie eine Entschädigung in Höhe von 600€ pro Person fällig.

Viele Passagiere des Fluges EW1101 haben Ihre Forderungen bereits bei Eurowings eingereicht. Jedoch ohne Erfolg. Der Großteil erhielt bisher lediglich eine automatische Antwort von Eurowings oder eine Ablehnung der Forderung aufgrund von schlechtem Wetter in New York. Wäre dies der Fall, wäre die Airline tatsächlich nicht haftbar für die Flugverspätung, da extremes Wetter einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Glaubwürdigkeit dieser Aussage wird allerdings berechtigterweise in Frage gestellt.

Zur geplanten Abflugzeit sind nämlich alle Flüge bis auf EW1101 planmäßig gestartet, wie Bilder von Passagieren des betroffenen Fluges zeigen. Zusätzlich hat Eurowings die Flugverspätung in Facebook-Kommentaren damit begründet, dass ein Vorflug verspätet eingetroffen sei und somit die Crew für den betroffenen Flug über ihre maximal zulässige Dienstzeit gekommen wäre.

Die Wahrheit über die Umstände rund um Flug EW1101 werden wohl frühestens bei einem Gerichtstermin zur Durchsetzung der Entschädigungsforderung ans Licht kommen.

 

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