Drohnen stören Flugbetrieb in Hannover am zweiten Weihnachtstag
Am zweiten Weihnachtstag kam es am Flughafen Hannover erneut zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr. Grund waren Drohnensichtungen, die eine Sperrung des Luftraums notwendig machten. Reisende waren von Verspätungen, Annullierungen und Flugumleitungen betroffen.
Was ist passiert?
- Am 26. Dezember wurde der Luftraum über Hannover von 21:47 Uhr bis 0:16 Uhr gesperrt.
- Die Sperrung erfolgte nach Sichtungen von mindestens zwei Drohnen in Flughafennähe.
- Sieben Flugzeuge mussten umgeleitet werden, unter anderem nach Paderborn, Bremen, Düsseldorf und Frankfurt.
- Zwei Flüge, die in Hannover landen sollten, fielen aus und konnten am nächsten Tag nicht starten.
- Bereits im November gab es eine ähnliche Sperrung wegen Drohnensichtungen am Flughafen Hannover.
Auswirkungen für Reisende
Die Sperrung des Luftraums führte zu erheblichen Unannehmlichkeiten: Flüge wurden umgeleitet oder annulliert und betroffene Passagiere mussten sich auf längere Wartezeiten einstellen, teilweise auch nach alternativen Reisemöglichkeiten suchen.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings können Ausnahmen gelten, wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde – dazu zählen auch Sicherheitsrisiken wie Drohnensichtungen.
Wer von der Sperrung betroffen war, sollte seine Ansprüche dennoch prüfen.