Am zweiten Weihnachtstag kam es am Flughafen Hannover erneut zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr. Grund waren Drohnensichtungen, die eine Sperrung des Luftraums notwendig machten. Reisende waren von Verspätungen, Annullierungen und Flugumleitungen betroffen.
Die Sperrung des Luftraums führte zu erheblichen Unannehmlichkeiten: Flüge wurden umgeleitet oder annulliert und betroffene Passagiere mussten sich auf längere Wartezeiten einstellen, teilweise auch nach alternativen Reisemöglichkeiten suchen.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings können Ausnahmen gelten, wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde – dazu zählen auch Sicherheitsrisiken wie Drohnensichtungen.
Wer von der Sperrung betroffen war, sollte seine Ansprüche dennoch prüfen.