Düsseldorfer Flughafen verzichtet auf Extra-Starts und setzt auf Flexibilität

Was ist passiert?

  • Der Flughafen Düsseldorf hat seinen Antrag auf Aufhebung der Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten (Mai bis Oktober) zurückgezogen.
  • Stattdessen bleibt die Kapazitätsgrenze bestehen, das Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr wird ebenfalls beibehalten.
  • Innerhalb der bestehenden Obergrenze soll die Flexibilitaet erhöht werden: Bei Nutzung von zwei Start- und Landebahnen sind künftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde erlaubt (bisher 47).
  • Das Kontingent für Allgemeine Luftfahrt (Privat-, Ambulanz- und Werksfluege) wird reduziert, um mehr Starts und Landungen für Linien- und Chartermaschinen zu ermöglichen.
  • Der Flughafen reagiert damit auf veränderte Rahmenbedingungen nach der Corona-Pandemie und setzt auf modernere, leisere Flugzeuge zum Schutz der Anwohner.
  • Im bisherigen Jahresverlauf wurden bereits mehr als 155.000 Starts und Landungen gezählt, allerdings verteilt auf das ganze Jahr und nicht nur auf die sechs Monate mit Obergrenze.

 

Auswirkungen für Reisende

Die Entscheidung bedeutet vor allem, dass es keine grundsätzliche Ausweitung der Flugbewegungen gibt. Dies kann dabei helfen, übermäßige Verspätungen durch überlastete Start- und Landebahnen zu vermeiden. Gleichzeitig können durch die erhöhte Flexibilität in Spitzenzeiten mehr Flüge abgewickelt werden, was zu einer besseren Anbindung und möglicherweise mehr Flugangeboten führen kann.

Das Nachtflugverbot bleibt bestehen, was vor allem frühe oder sehr späte Flüge betrifft. Reisende sollten weiterhin mit den gewohnten Betriebszeiten rechnen. Insgesamt ist mit einer stabileren Planungssituation zu rechnen, da die Kapazitätsgrenze nicht aufgehoben wird.

 

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem Zielflughafen ankommen oder Ihr annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt: Wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, etwa durch schlechtes Wetter oder Streiks, entfällt der Anspruch.

Die aktuelle Entscheidung des Flughafens betrifft vor allem die Kapazitätsplanung und hat keine direkte Auswirkung auf Entschädigungsansprüche. Dennoch können Verspätungen oder Umbuchungen auftreten, wenn es zu Engpässen kommt.

Der Düsseldorfer Flughafen setzt mit seiner Entscheidung auf einen ausgewogenen Weg zwischen Anwohnerinteressen und Flugverkehr. Reisende profitieren von einer stabileren Planung, sollten aber weiterhin flexibel bleiben und ihre Rechte kennen.