Die Entscheidung bedeutet vor allem, dass es keine grundsätzliche Ausweitung der Flugbewegungen gibt. Dies kann dabei helfen, übermäßige Verspätungen durch überlastete Start- und Landebahnen zu vermeiden. Gleichzeitig können durch die erhöhte Flexibilität in Spitzenzeiten mehr Flüge abgewickelt werden, was zu einer besseren Anbindung und möglicherweise mehr Flugangeboten führen kann.
Das Nachtflugverbot bleibt bestehen, was vor allem frühe oder sehr späte Flüge betrifft. Reisende sollten weiterhin mit den gewohnten Betriebszeiten rechnen. Insgesamt ist mit einer stabileren Planungssituation zu rechnen, da die Kapazitätsgrenze nicht aufgehoben wird.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem Zielflughafen ankommen oder Ihr annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt: Wenn die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, etwa durch schlechtes Wetter oder Streiks, entfällt der Anspruch.
Die aktuelle Entscheidung des Flughafens betrifft vor allem die Kapazitätsplanung und hat keine direkte Auswirkung auf Entschädigungsansprüche. Dennoch können Verspätungen oder Umbuchungen auftreten, wenn es zu Engpässen kommt.
Der Düsseldorfer Flughafen setzt mit seiner Entscheidung auf einen ausgewogenen Weg zwischen Anwohnerinteressen und Flugverkehr. Reisende profitieren von einer stabileren Planung, sollten aber weiterhin flexibel bleiben und ihre Rechte kennen.