Entschädigung bei KLM-Streik – das müssen Sie jetzt wissen
24.06.2025
Wegen eines angekündigten Streiks des Bodenpersonals von KLM am Samstag, den 28. Juni 2025, drohen zahlreiche Flugannullierungen und Verspätungen am Flughafen Amsterdam Schiphol.
Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Annullierungen oder langen Verspätungen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
- Streik durch KLM-Personal (z. B. Bodenpersonal, Piloten oder Kabinencrew): In den meisten Fällen besteht Anspruch auf Entschädigung.
- Streik durch Dritte (z. B. Fluglotsen): Oftmals ist dies ein außergewöhnlicher Umstand – aber unter Umständen dennoch erstattungsfähig, abhängig davon, wie KLM mit der Situation umgeht.
Wie viel können Sie fordern?
- Flüge bis 1.500 km: 250 €
- Flüge zwischen 1.500–3.500 km: 400 €
- Flüge über 3.500 km: 600 €
Dies gilt bei Verspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen ohne rechtzeitige Umbuchung.
Warten Sie nicht zu lange
In den Niederlanden gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren für Ansprüche auf Entschädigung. Die Frist beginnt ab dem Flugdatum. Für den Streik am 28. Juni 2025 bedeutet das: Spätestens bis zum 28. Juni 2027 muss Ihr Antrag gestellt sein – danach verfällt der Anspruch.
Wie sollten Sie vorgehen
- Halten Sie Ihre Flugdaten und eventuelle Kommunikation mit KLM bereit (E-Mails, SMS, etc.)
- Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos mit unserem Online-Tool.
- Lassen Sie uns Ihre Forderung einreichen – kein Erfolg = keine Kosten.
Sind Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten und erfahren direkt, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.