Keine physische Bordkarte mehr für Entschädigung benötigt

19. November 2019

Erneute Stärkung der Fluggastrechte

Bisher durften Airlines die Zahlung verweigern, sofern Fluggäste keine Bordkarte mehr vorweisen konnten. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass dieses Vorgehen nicht so fortgesetzt werden darf.

Es ist nicht immer einfach, bei Fluggesellschaften eine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung einzufordern. Immer wieder versuchen die Airlines, eine Auszahlung der Entschädigung zu verhindern. Beispielsweise werden außergewöhnliche Umstände vorgeschoben, die angeblich die Flugverspätung herbeigeführt haben. Außerdem versuchen die Airlines eine Entschädigungsforderung so kompliziert wie möglich zu gestalten. Eine bürokratische Hörde wurde nun allerdings vom Europäische Gerichtshof (EuGH) genommen. Bisher war es bei einigen Airlines zwingend notwendig, eine physische Bordkarte vorzulegen, um zu beweisen, dass man tatsächlich am Flughafen war. Dies wurde von den Flugrechtsexperten von Aviclaim schon immer als nicht verhältnismäßig eingeschätzt. Es ist nun ausreichend, auch mit einem digitalen Ticket eine Entschädigung von der Airline zu bekommen. Aufgrund der neuen Entscheidung des EuGH kann es nun nicht mehr von den Airlines verlangt werden.

Das sind besonders gute Neuigkeiten für all jene Fluggäste, die ihre Bordkarte nach dem Flug verloren oder weggeschmissen haben oder mit digitalen Bordkarten das Flugzeug bestiegen hatten. Das Recht auf Entschädigung besteht bis 3 Jahre rückwirkend. Wenn Sie also einen Flug vor einigen Jahren hatten und die Airline Ihnen die Entschädigungszahlung verweigert hatte, weil Sie keine physische Bordkarte (mehr) hatten, wenden Sie sich bestenfalls an Aviclaim und bekommen Sie mit uns endlich Ihre Entschädigung von der Airline.