09.04.2026
Die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Lufthansa wurden von der Gewerkschaft UFO zu einem Streik aufgerufen. Der Ausstand findet am 10. April statt und ist zusätzlich für den 15. und 16. April geplant. Er betrifft alle Abflüge der Deutschen Lufthansa AG an den Flughäfen Frankfurt und München. Auch Verbindungen der Lufthansa CityLine von weiteren Standorten wie Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover sind betroffen.
Der Streik fällt in die Rückreisewelle nach den Osterferien. Zahlreiche Reisende sind somit von Flugausfällen und Verspätungen betroffen. Laut UFO-Vorsitzendem Joachim Vázquez Bürger habe die Lufthansa es versäumt, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Das Unternehmen kündigte jedoch an, zu Gesprächen bereit zu sein und bat die Gewerkschaft um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen.
Auch die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Gruppe haben für den 13. und 14. April zu einem umfassenden Streik aufgerufen. Betroffen sind Flüge der Deutschen Lufthansa AG, Lufthansa Cargo, Lufthansa CityLine sowie Eurowings. Lediglich einige Verbindungen in den Nahen Osten, darunter Israel, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate, sollen laut Konzernangaben nicht betroffen sein.
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) begründet den Arbeitskampf mit stagnierenden Tarifverhandlungen. Trotz mehrfacher Gesprächsversuche blieb die Arbeitgeberseite demnach bei ihrer Haltung. VC-Präsident Andreas Pinheiro betonte, der Streik sei ein letztes Mittel, um Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen zu bringen.
Als Passagier haben Sie Rechte im Falle von Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004) legt fest, dass Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterstützung und möglicherweise eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen oder stark verspätet ist.
Bei einem Streik kommt es darauf an, ob dieser dem sogenannten „außergewöhnlichen Umstand“ zugeordnet werden kann. Nach aktueller Rechtsprechung sind Streiks des eigenen Personals der Airline in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet: betroffene Passagiere können oftmals eine Entschädigung fordern.
Reisende, deren Flug infolge des Streiks gestrichen oder stark verspätet wurde, können einfach prüfen lassen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.