Flughafen München im Winterchaos: Passagiere sitzen fest

Am Flughafen München kam es in einer eisigen Februar-Nacht zu chaotischen Zuständen: Mehr als 600 Passagiere mussten in startbereiten Flugzeugen übernachten, nachdem ihre Maschinen wegen heftigen Schneefalls nicht mehr starten konnten. 

Was geschah in der Nacht am Münchner Flughafen?

Der Winter zeigte sich am Donnerstag erbarmungslos: Innerhalb weniger Stunden verwandelte sich das Vorfeld in eine Schneelandschaft. Fünf Lufthansa-Flüge und eine Maschine von Air Arabia erhielten zunächst eine Ausnahmegenehmigung, um München kurz nach Mitternacht verlassen zu dürfen. Doch starker, nasser Schneefall und verlängerte Enteisungszeiten verhinderten den planmäßigen Start.

Als die Nachtflugregelung um 1 Uhr griff, mussten alle Maschinen auf den Außenpositionen bleiben. Aufgrund eingeschränkter Terminalkapazitäten und späten Uhrzeiten konnten keine Busse oder Treppen organisiert werden. Die Passagiere mussten in den Flugzeugen bleiben.

Wie reagierte der Flughafen München?

In einer Stellungnahme räumte der Flughafen „Defizite in der Kommunikation“ und einen eingeschränkten Nachtbusverkehr ein. Laut den Verantwortlichen werden Prozesse überprüft, um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden.

Fluggäste erlebten damit eine der ungewöhnlichsten Nächte seit Jahren am Lufthansa-Drehkreuz. Es bestand zu keiner Zeit eine Sicherheitsgefahr, jedoch unterstreichen die Ereignisse, wie sensibel das Zusammenspiel von Wetter, Betriebsvorgaben und Nachtflugregelungen ist.

Welche Ansprüche haben betroffene Fluggäste?

Für Reisende ist entscheidend, ob die Situation als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt. Massive Schneefälle fallen unter diese Kategorie – doch wenn organisatorische Fehler oder mangelnde Betreuung hinzukommen, entsteht eventuell ein Entschädigungsanspruch nach EU 261/2004. Diese Verordnung garantiert bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätungen oder -annullierungen, sofern die Airline für die Umstände verantwortlich ist.

Betroffene können Ihren Fall kostenlos prüfen lassen. Nutzen Sie hierzu unseren Flugentschädigungsrechner oder erfahren Sie mehr über Entschädigungen bei Lufthansa-Flügen.

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