Gericht: Kettenwirkung reicht nicht – TUI muss Entschädigung zahlen

23.07.2025

Hintergrund

Im August 2024 konnte AVICLAIM vor dem Amtsgericht in Den Haag ein wichtiges Urteil zugunsten von Flugreisenden erringen: TUI wurde zu einer Entschädigungszahlung wegen einer mehrstündigen Verspätung auf einem Flug von Amsterdam nach Lanzarote im Sommer 2022 verurteilt. Grundlage dafür ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die Passagieren bei Verspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Bedingungen eine pauschale Entschädigung zuspricht.

 

Kernaussagen des Urteils

AVICLAIM forderte eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung ein. Das Gericht gab uns in vollem Umfang recht und sprach uns zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen und Verfahrenskosten zu.

Die Fluggesellschaft berief sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände und behauptete, diese konnten selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden.

AVICLAIM widersprach dieser Aussage. Unserer Einschätzung nach hätte die Airline durchaus Maßnahmen ergreifen können, z.B. durch das Einsetzen eines Ersatzflugzeugs oder durch eine rechtzeitige Umplanung der Flugrotation.

Das Gericht stimmte unserer Argumentation zu: Es bewertete das Verhalten der Airline als unzureichend und stellte klar, dass die Verspätung auf ein betriebsinternes Risiko zurückzuführen war und nicht auf höhere Gewalt.

 

Airlines machen es sich oft zu einfach

Dieses Urteil unterstreicht eine häufige Masche in der Praxis: Airlines berufen sich oft auf außergewöhnliche Umstände, die aber gar nicht den verspäteten Flug selbst betreffen, sondern frühere Flüge desselben Flugzeugs.

Sie versuchen so, Verantwortung abzuschieben, ohne konkrete Nachweise zu liefern. Viele Passagiere lassen sich dadurch verunsichern. Jedoch zu Unrecht, wie dieses Verfahren bestätigt. Denn laut EU-Recht müssen Fluggesellschaften konkrete Belege für die Ursache und deren Unvermeidbarkeit vorlegen. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus.

 

Fazit

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die europäischen Passagierrechte und ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, nicht aufzugeben. Dank der Unterstützung durch AVICLAIM und dem zielgerichteten Einsatz unseres Anwalts Remco Bos konnten die betroffenen Passagiere erfolgreich entschädigt werden.

Wenn die Airline Ihnen sagt, dass „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, prüfen Sie dies. Denn wie dieses Urteil zeigt:  Nicht jede Behauptung hält der juristischen Prüfung stand. 

AVICLAIM steht betroffenen Fluggästen zur Seite – fair, transparent und erfolgreich.